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24.11.09

Denkmalrat beim Regierungspräsidium Stuttgart tagte

Regierungspräsident Johannes Schmalzl: „Der fachliche Austausch zu aktuellen Fragen ist wichtig für eine einheitliche Denkmalpflege im Regierungsbezirk.“

(rps) In der vergangenen Woche fand im Landesarchiv Baden-Württemberg in Ludwigsburg die diesjährige Sitzung des Denkmalrats beim Regierungspräsidium Stuttgart statt. Unter Vorsitz von Regierungspräsident Johannes Schmalzl wurden zentrale aktuelle Themen der Denkmalpflege besprochen. Schmalzl betonte eingangs die Bedeutung des fachlichen Austausches der behördlichen Denkmalpflege mit Vertretern von Kirchen, Verbänden und Eigentümern sowie weiterer fachlich beteiligter Personen. Ziel sei es, in zentralen Fragen eine einheitliche Linie zu finden. Mithin lebe der Denkmalschutz von einem kooperativen Miteinander aller Beteiligten.

Dem Denkmalrat gehören Vertreter der Denkmalschutzbehörden, der staatlichen Hochbauverwaltung, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der kommunalen Landesverbände und der Kulturdenkmaleigentümer sowie weitere Personen an, die mit den Fragen des Denkmalschutzes vertraut sind. Einmal im Jahr tritt der Denkmalrat zusammen und berät über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Zum Auftakt erhielt der Denkmalrat einen Einblick in die Arbeit des Landesarchivs Baden-Württemberg in Ludwigsburg. Die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz des schriftlichen Kulturerbes zu treffen, ist der Öffentlichkeit durch den Einsturz des Kölner Stadtarchivs nachdrücklich in Erinnerung gerufen worden. Im Rahmen der Sitzung besichtigten die Mitglieder des Denkmalrats auch das in Ludwigsburg ansässige Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut, einem der bundesweit angesehensten Kompetenzzentren für alle Fragen der Restaurierung und Konservierung von Archivalien und Büchern und informierten sich über modernste Restaurierungstechniken. Weiter ließen sie sich in der zentralen Verfilmungsstelle des Landesarchivs Methoden zur Schutz- und Sicherungsverfilmung vorführen. Damit wurde die Wichtigkeit der Arbeit der Archive als bedeutende Partner der Denkmalpflege vor Augen geführt.

Ein weiteres Thema waren denkmalpflegerische Wertepläne. 22 historische Stadtkerne im Regierungsbezirk sind mittlerweile Gesamtanlagen gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz. Nicht nur einzelne Kulturdenkmale sind hier geschützt, sondern der ganze Stadtkern mit seinem historischen Grundriss, den Straßen und Plätzen, Grün- und Freiflächen sowie der Gesamtheit der historischen Bausubstanz. In einem eineinhalbjährigen Projekt erstellte das Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums für diese Städte so genannte denkmalpflegerische Wertepläne. In ihnen wird die bau- und stadtbaugeschichtliche Überlieferung anschaulich aufgezeigt. Für alle am Planen und Bauen Beteiligten in diesen Gesamtanlagen, von den Denkmalbehörden über kommunale Entscheidungsträger bis hin zu Sanierungsgesellschaften, steht damit ein modernes, transparentes Fachplanungsinstrument zur Verfügung. In interaktiven PDF-Dokumenten mit anwenderfreundlicher Benutzeroberfläche können Informationen zu jedem bewerteten Objekt schnell und unkompliziert abgerufen werden. Die denkmalpflegerischen Wertepläne dienen damit der Sicherstellung eines ganzheitlichen Denkmalschutzes in Gesamtanlagen.

Außerdem beschäftigte sich der Denkmalrat mit der Frage, wie in der Praxis mit dem UNESCO-Welterbe Limes umgegangen wird. Anhand eines Beispiels auf der Gemarkung Jagsthausen wurde gezeigt, wie die Denkmalschutzbehörden das Welterbe „Obergermanisch-Raetischer Limes“ schützen konnte.

Alternative Formen der Energiegewinnung wie insbesondere Windkraftanlagen sind auch Herausforderungen für den Denkmalschutz und waren daher auch Thema. Anhand von Einzelbeispielen wurde aufgezeigt, in welchen Fällen und wie Denkmalbehörden zu Windkraftanlagen in der Umgebung von landschaftsprägenden Kulturdenkmalen Stellung genommen haben. Die Möglichkeiten eines präventiven Kulturgüterschutzes, d.h. die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen bei Kirchen, Burgen, Klöstern etc., auf der Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung wurden erläutert.


 

 

 

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