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16.1.08

Transnationale Bewerbung um Aufnahme des architektonischen und städtebaulichen Werks Le Corbusiers ins UNESCO-Welterbe

Unterzeichnung des Stuttgarter Bewerbungsbeitrags

Unter der Federführung Frankreichs reichen sieben Staaten gemeinsam den Antrag zur Aufnahme des architektonischen und städtebaulichen Werks von Le Corbusier beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris ein. Als deutscher Beitrag werden zwei Häuser der Stuttgarter Weissenhofsiedlung in die Bewerbung aufgenommen, die Le Corbusier 1927 für die Werkbundausstellung in Stuttgart entwarf und die seither als Sinnbild einer modernen Lebensweise und einer neuen Ästhetik gelten. Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister, Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, haben heute gemeinsam den Stuttgarter Beitrag für diesen Antrag unterzeichnet.

Insgesamt umfasst der gemeinsame Antrag der sieben Staaten damit 23 herausragende architektonische und städtebauliche Werke Le Corbusiers, die als besonders prägend für sein Werk zur Aufnahme in die Welterbeliste ausgewählt wurden.

Wirtschaftsminister Ernst Pfister, oberster Denkmalschützer im Land und damit zuständig für Welterbeanträge, freut sich, dass der Antrag nun auf den Weg gebracht wird: "Baden-Württemberg kann sich auch mit herausragenden Baudenkmalen des 20. Jahrhunderts präsentieren". Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hebt die Bedeutung für die Landeshauptstadt hervor: "Mit der Weissenhofsiedlung ist 1927 in Stuttgart ein wichtiger Beitrag für die moderne Architektur gelungen. Unsere Anstrengungen für den Erhalt und die Pflege tragen Früchte." Baubürgermeister Matthias Hahn sieht den Zusammenhang zur aktuellen Architekturdiskussion: "Der Antrag macht den ästhetischen und sozialen Anspruch der modernen Architektur deutlich, der auch heute eingelöst werden muss."


Bild: Weißenhofsiedlung Stuttgart, Haus Le Corbusier, Rathenaustraße, 1990

Le Corbusier (1887-1965) hat die Architektur des 20. Jahrhunderts mit seinen Bauten, einer Vielzahl radikaler Projektideen und theoretischen Schriften tiefgreifend geprägt. Er kann als erster Architekt gelten, der auf allen Kontinenten tätig war. Er hinterließ ein Werk, das weniger durch den zahlenmäßigen Umfang an Bauten als durch deren konzeptionellen und gestalterischen Geist hervortritt.

Sieben Staaten in denen Le Corbusier als Architekt wirkte, wollen diese Sonderrolle Le Corbusiers mit der Aufnahme seines Werks in das Weltkulturerbe würdigen: Frankreich, die Schweiz, Belgien, Argentinien, Japan, Indien und Deutschland. Seit Sommer 2004 war unter Federführung des französischen Kulturministeriums eine internationale Arbeitsgruppe tätig, um den Aufnahmeantrag zu erarbeiten. Nach intensiven Beratungen und architekturgeschichtlichen Prüfungen werden insgesamt 23 architektonische und städtebauliche Werke Le Corbusiers zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste vorgeschlagen, die für die architektonischen Ideen Le Corbusiers eine besondere Rolle spielen. Diese Liste bildet mit Bauten von 1912 bis 1965 alle Phasen seines Werkes ab. Um dessen Vielschichtigkeit gerecht zu werden, wurden die Bauten im Antrag thematisch geordnet.

Deutschland ist in dieser Serie mit den beiden Häusern vertreten, die Le Corbusier 1927 für die Weissenhofsiedlung in Stuttgart entwarf. Die fachliche Arbeit für den deutschen Beitrag wurde vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als oberster Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart geleistet.

Nach der Unterzeichnung des deutschen Beitrags sowie der Unterzeichnung der anderen beteiligten Staaten wird der gesamte transnationale Antrag am 30. Januar 2008 von der französischen Kulturministerin Christine Albanel beim Welterbezentrum in Paris eingereicht. Danach folgt eine voraussichtlich mehrjährige Prüfung des Antrags. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das einmal im Jahr zusammentretende Welterbekomitee.

Baden-Württemberg ist derzeit mit drei UNESCO-Labels ausgezeichnet. Seit 1994 gehören das Kloster Maulbronn, seit 2001 die Klosterinsel Reichenau und seit 2005 der Obergermanisch-Rätische Limes zum UNESCO-Welterbe.

 

 

 

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