26.3.08
Erstes Biosphärengebiet in Baden-Württemberg
(mlr) Den Schutz der Natur mit der nachhaltigen
wirtschaftlichen Nutzung im Rahmen einer dauerhaft umweltgerechten
Entwicklung in Einklang zu bringen ist das Ziel der 29 Gemeinden
aus zwei Regierungsbezirken (Tübingen und Stuttgart), drei Landkreise
(Alb-Donau-Kreis, Esslingen und Reutlingen) und der Gutsbezirk
Münsingen, die sich im Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit dem
Land zusammengeschlossen haben. Dafür werden Strategien und Projekte
entwickelt und umgesetzt.
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 Kilometer
südöstlich von Stuttgart. Vom Albvorland über den steil aufsteigenden
Albtrauf, die Albhochfläche bis an die Donau im Süden erstreckt
sich die über 85.270 Hektar große Kulisse des Gebietes. Motor
für die Entwicklung des Biosphärengebiets sind das Land sowie
die beteiligten Landkreise und Kommunen mit den hier lebenden
Bürgerinnen und Bürgern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung
der Wirtschaft durch nachhaltige Weiterentwicklung der Wohn-,
Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriestandorte sowie von Infrastrukturanlagen.
Im Vordergrund steht hierbei das Bemühen der wirtschaftenden Menschen,
zu einem harmonischen Miteinander mit der Natur zu gelangen. Den
Anforderungen des Naturschutzes wird ebenso hohe Aufmerksamkeit
gewidmet wie den ökonomischen, sozialen, kulturellen und ethischen
Aspekten. Geregelt wird in der Verordnung aber auch die Untergliederung
des gesamten Modellgebietes in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen
und Konsequenzen für deren Nutzung. Die Kernzonen im jetzt eingerichteten
Biosphärengebiet Schwäbische Alb umfassen mit rund 2.645 Hektar
vor allem Hangbuchen- und Hangschuttwälder an den steilen Hängen
des Albtraufs, die Schluchtwälder seiner tief einschneidenden
Seitentäler und die klassischen Kuppenwälder der 'Kuppenalb'.
Der aktuelle Anteil der Pflegezone im zukünftigen Biosphärengebiet
Schwäbische Alb liegt bei rund 42 Prozent (rd. 35.420 Hektar).
Die bisher zulässigen Nutzungen - insbesondere auch die landwirtschaftlichen
- werden nicht nur weiterhin möglich, sondern auch für den Erhalt
der gewachsenen Kulturlandschaft unabdingbar sein. Die restlichen
55 Prozent (rd. 47.190 Hektar) der Gesamtflächen, welche weder
zu den Kern- noch Pflegezonen gehören, machen die Entwicklungszone
im zukünftigen Biosphärengebiet Schwäbische Alb aus. Hierunter
fallen die direkten Lebens- und Wirtschaftsräume, sprich alle
Städte und Gemeinden mit ihren Siedlungsräumen und der dazugehörigen
Infrastruktur, aber auch Flächen mit ökologisch geringerem Wert.
Für das Biosphärengebiet wird dieser Bereich eine wichtige Rolle
im weiteren Prozess einnehmen. Durch die aufgenommenen urbanen
Räume mit den darin lebenden Menschen zählt die Region zu den
bevölkerungsstärksten und am dichtest besiedelten Biosphärenreservaten
weltweit. Besonders für die Vermarktung und den Absatz regionaler
Produkte und Dienstleistungen steht somit ein großer Markt offen,
der positive Effekte für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen
Region haben kann. Mit Verordnung vom 31. Januar 2008 hat das
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum das Biosphärengebiet
Schwäbische Alb ausgewiesen. Die Verordnung wurde am 7. März 2008
im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Nach Ende
der Auslegungsfrist am 21. März 2008 tritt die Verordnung am 22.
März in Kraft. Damit ist das erste Biosphärengebiet des Landes
fest installiert.
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