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24.11.07

"Kultur"-Begriff bei den Linken

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 22.11. auf Antrag der rot-roten Koalition mit den Stimmen der Linken, der SPD, der Grünen und der CDU beschlossen, dass Berlin sich auf Bundesebene für die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz einsetzt.

Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Luc Jochimsen und der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion in Berlin, Wolfgang Brauer:

Wir begrüßen die Entscheidung in Berlin. Damit folgt nach Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2006 ein zweites Land dem Votum der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland«. Diese hat die Aufnahme des Satzes »Der Staat schützt und fördert die Kultur« in Artikel 20 b des Grundgesetzes empfohlen. Jetzt ist der Bundestag gefordert. Das Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz.

Mit der Aufnahme der Kultur als Staatsziel wollen wir erreichen, dass sich der Gesamt-Staat zu seiner Verantwortung bekennt, das kulturelle Erbe zu bewahren, Kunst und Kultur zu fördern und weiter zu entwickeln. Und zwar, um es mit aller Deutlichkeit zu sagen - im Sinne eines weiten Kulturbegriffes. Die Förderung der Oper allein gehört nicht ins Grundgesetz, aber die Entwicklung der Kultur der zwischenmenschlichen Beziehungen, der humanitären Ausgestaltung unserer Gesellschaft, die Sicherung der Zukunftsressource Kultur schon.

(Pressemeldung der LINKEN, 23.11.07)

Landeskunde online hält dagegen:
Auch wenn die Förderung der Oper wirklich eine unzulässige Einengung des Kulturbegriffs darstellt - eine solche Aufweichung des Kulturbegriffs ins Unendliche und Bodenlose entwertet ihn und hat mit grundgesetzlicher Sicherung nichts zu tun. Wir halten Kultur, und die Bewahrung des kulturellen Erbes der Nation in ihrer Gesamtheit und in all ihren Abschichtungen für eine unverzichtbare Grundlage des geistigen Lebens und die Voraussetzung für Bildung in ihrem grundsätzlichsten Sinn. Die Ergebnisse der PISA-Studie in Deutschland haben auch etwas mit dem Stellenwert konkreter kultureller Bildung im Land zu tun.

Zum Schutz und zur Förderung der Kultur bedarf es mehr als verbaler Klimmzüge und grundgesetzlicher Absichtsbekundungen, die letztlich an der fehlenden Einklagbarkeit von Kultur zerschellen müssen. Hier sind Taten gefordert, keine Worte.


 
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