24.11.07
"Kultur"-Begriff bei den Linken
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 22.11. auf Antrag der
rot-roten Koalition mit den Stimmen der Linken, der SPD, der Grünen
und der CDU beschlossen, dass Berlin sich auf Bundesebene für
die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz einsetzt.
Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE im Bundestag, Luc Jochimsen und der kulturpolitische Sprecher
der Linksfraktion in Berlin, Wolfgang Brauer:
Wir begrüßen die Entscheidung in Berlin. Damit folgt nach
Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2006 ein zweites Land dem Votum
der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland«. Diese hat die
Aufnahme des Satzes »Der Staat schützt und fördert die Kultur«
in Artikel 20 b des Grundgesetzes empfohlen. Jetzt ist der Bundestag
gefordert. Das Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz.
Mit der Aufnahme der Kultur als Staatsziel wollen wir erreichen,
dass sich der Gesamt-Staat zu seiner Verantwortung bekennt, das
kulturelle Erbe zu bewahren, Kunst und Kultur zu fördern und weiter
zu entwickeln. Und zwar, um es mit aller Deutlichkeit zu sagen
- im Sinne eines weiten Kulturbegriffes. Die Förderung der Oper
allein gehört nicht ins Grundgesetz, aber die Entwicklung der
Kultur der zwischenmenschlichen Beziehungen, der humanitären Ausgestaltung
unserer Gesellschaft, die Sicherung der Zukunftsressource Kultur
schon.
(Pressemeldung der LINKEN, 23.11.07)
Landeskunde online hält dagegen:
Auch wenn die Förderung der Oper wirklich eine unzulässige
Einengung des Kulturbegriffs darstellt - eine solche Aufweichung
des Kulturbegriffs ins Unendliche und Bodenlose entwertet ihn
und hat mit grundgesetzlicher Sicherung nichts zu tun. Wir halten
Kultur, und die Bewahrung des kulturellen Erbes der Nation in
ihrer Gesamtheit und in all ihren Abschichtungen für eine
unverzichtbare Grundlage des geistigen Lebens und die Voraussetzung
für Bildung in ihrem grundsätzlichsten Sinn. Die Ergebnisse
der PISA-Studie in Deutschland haben auch etwas mit dem Stellenwert
konkreter kultureller Bildung im Land zu tun.
Zum Schutz und zur Förderung der Kultur bedarf es mehr als
verbaler Klimmzüge und grundgesetzlicher Absichtsbekundungen,
die letztlich an der fehlenden Einklagbarkeit von Kultur zerschellen
müssen. Hier sind Taten gefordert, keine Worte.
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