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18.12.07

Haus Baden: Kein Anlass, die eigene Position zu korrigieren

Das Haus Baden erklärt anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens der Kommission des Landes Baden-Württemberg: Der Markgräflich Badischen Verwaltung liegt das Gutachten seit heute morgen, 9.00 Uhr vor. Eine umfassende Prüfung der rechtlichen Argumente wird in nächster Zeit erfolgen.

Die erste Einsichtnahme deutet darauf hin, dass für das Haus Baden kein Anlass besteht, die eigene Rechtsposition zu korrigieren oder zu verändern; danach ist die Argumentation der Kommission des Landes inhaltlich bereits berücksichtigt im Gutachten, welches das Haus Baden am 29. November 2007 vorgestellt hat.

Das Gutachten des Hauses Baden hat die jetzt vom Land vorgetragenen Argumente geprüft und ist gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, dass der Großteil der großherzoglichen Kunstsammlungen nicht dem Land gehört. Das Haus Baden weist erneut darauf hin, dass bis 1967 beide Seiten dieselbe Rechtsposition vertreten haben, welche 1872 bestätigt wurde und von der nie abgewichen worden ist. Auch das Gutachten des Landes gesteht der Sache nach ein, dass das Land bis 1967 nicht die Auffassung vertreten hat, welche nunmehr von der Kommission für richtig erklärt wird:

Zitat:

"Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Vermögensauseinandersetzung kamen über Jahrzehnte hinweg nicht zur Ruhe. Während die Leiter der vier beteiligten kulturellen Institute der Residenz schon zu Anbeginn der Republik klare Vorstellungen von den Eigentumsverhältnissen besaßen und diese auch artikulierten, zeigten sich die Ministerien des Landes und die großherzogliche Vermögensverwaltung den Problemen durchaus nicht gewachsen. Unklarheiten und Fehleinschätzungen ziehen sich durch die umfangreichen Akten. Sie haben, was kaum verständlich ist, zur Klärung der eigenen Position der Republik durch eine Erörterung der Themen innerhalb des Gesamtministeriums und des Landtages nicht geführt."
Kommission des Landes

Insbesondere erscheint in diesem Lichte die von der Kommission favorisierte Pertinenztheorie als unhaltbar. Somit geht das Haus Baden unverändert von der Richtigkeit seiner Rechtsüberzeugung aus.

Dies gilt auch für die Zähringer Stiftung, auf die das Gutachten des Landes in längeren Passagen eingeht. Das Gutachten des badischen Hauses gründet auf einer ausführlichen Stellungnahme, die einen Übergang des Eigentums auf die Stiftung verneint. Auch insoweit decken sich die Ergebnisse der Landeskommission nicht mit dem Standpunkt des Hauses Baden.

Das Haus Baden hat immer betont, dass die Kommission ausschließlich vom Land besetzt worden ist und hatte also keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter. Die Landeskommission geht offenbar von einem ganz anderen Verständnis der historischen Vorgänge aus. Es überrascht demnach nicht, dass die Ergebnisse der beiden Seiten verschieden sind.

Nunmehr liegen alle Dokumente vor, die den Wert von Schloss Salem, die bisherigen Aufwendungen der Markgräflichen Familie, sowie die rechtlichen Standpunkte zum Eigentum an den großherzoglichen Sammlungen darlegen. Auf dieser Grundlage könnten jetzt nach beiderseitiger Auswertung die im Oktober 2006 abgebrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Das Haus Baden ist bereit mit dem Land Baden-Württemberg in den Dialog zu treten.

 

 

 
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