18.12.07
Haus Baden: Kein Anlass, die eigene Position zu korrigieren
Das Haus Baden erklärt anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens
der Kommission des Landes Baden-Württemberg: Der Markgräflich
Badischen Verwaltung liegt das Gutachten seit heute morgen, 9.00
Uhr vor. Eine umfassende Prüfung der rechtlichen Argumente wird
in nächster Zeit erfolgen.
Die erste Einsichtnahme deutet darauf hin, dass für das Haus
Baden kein Anlass besteht, die eigene Rechtsposition zu korrigieren
oder zu verändern; danach ist die Argumentation der Kommission
des Landes inhaltlich bereits berücksichtigt im Gutachten, welches
das Haus Baden am 29. November 2007 vorgestellt hat.
Das Gutachten des Hauses Baden hat die jetzt vom Land vorgetragenen
Argumente geprüft und ist gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen,
dass der Großteil der großherzoglichen Kunstsammlungen nicht dem
Land gehört. Das Haus Baden weist erneut darauf hin, dass bis
1967 beide Seiten dieselbe Rechtsposition vertreten haben, welche
1872 bestätigt wurde und von der nie abgewichen worden ist. Auch
das Gutachten des Landes gesteht der Sache nach ein, dass das
Land bis 1967 nicht die Auffassung vertreten hat, welche nunmehr
von der Kommission für richtig erklärt wird:
Zitat:
"Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Vermögensauseinandersetzung
kamen über Jahrzehnte hinweg nicht zur Ruhe. Während die Leiter
der vier beteiligten kulturellen Institute der Residenz schon
zu Anbeginn der Republik klare Vorstellungen von den Eigentumsverhältnissen
besaßen und diese auch artikulierten, zeigten sich die Ministerien
des Landes und die großherzogliche Vermögensverwaltung den Problemen
durchaus nicht gewachsen. Unklarheiten und Fehleinschätzungen
ziehen sich durch die umfangreichen Akten. Sie haben, was kaum
verständlich ist, zur Klärung der eigenen Position der Republik
durch eine Erörterung der Themen innerhalb des Gesamtministeriums
und des Landtages nicht geführt."
Kommission des Landes
Insbesondere erscheint in diesem Lichte die von der Kommission
favorisierte Pertinenztheorie als unhaltbar. Somit geht das Haus
Baden unverändert von der Richtigkeit seiner Rechtsüberzeugung
aus.
Dies gilt auch für die Zähringer Stiftung, auf die das Gutachten
des Landes in längeren Passagen eingeht. Das Gutachten des badischen
Hauses gründet auf einer ausführlichen Stellungnahme, die einen
Übergang des Eigentums auf die Stiftung verneint. Auch insoweit
decken sich die Ergebnisse der Landeskommission nicht mit dem
Standpunkt des Hauses Baden.
Das Haus Baden hat immer betont, dass die Kommission ausschließlich
vom Land besetzt worden ist und hatte also keinen Einfluss auf
die Auswahl der Gutachter. Die Landeskommission geht offenbar
von einem ganz anderen Verständnis der historischen Vorgänge aus.
Es überrascht demnach nicht, dass die Ergebnisse der beiden Seiten
verschieden sind.
Nunmehr liegen alle Dokumente vor, die den Wert von Schloss Salem,
die bisherigen Aufwendungen der Markgräflichen Familie, sowie
die rechtlichen Standpunkte zum Eigentum an den großherzoglichen
Sammlungen darlegen. Auf dieser Grundlage könnten jetzt nach beiderseitiger
Auswertung die im Oktober 2006 abgebrochenen Verhandlungen wieder
aufgenommen werden. Das Haus Baden ist bereit mit dem Land Baden-Württemberg
in den Dialog zu treten.
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