18.12.07
Folgerungen aus dem Gutachten der Expertenkommission "Eigentumsfragen
Baden"
Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Wissenschaftsminister
Professor Dr. Peter Frankenberg und Finanzminister Gerhard Stratthaus:
Gesprächsangebot an Haus Baden über badische Kulturgüter und das
Kulturdenkmal Schlossanlage Salem
"Die unabhängige Expertenkommission hat ihre Aufgabe mit großer
Sorgfalt und Sachkunde gelöst. Auf der Grundlage des Gutachtens
wird die Landesregierung dem Haus Baden rasch Gespräche anbieten.
Dabei wird es um die dem Haus Baden gehörenden Kulturgüter, aber
auch um die Zukunft des Kulturdenkmals Schlossanlage Salem gehen."
Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Wissenschaftsminister
Prof. Dr. Peter Frankenberg und Finanzminister Gerhard Stratthaus
am Dienstag (18. Dezember) in Stuttgart. Zuvor hatte die Expertenkommission
"Eigentumsfragen Baden" ihre Arbeit beendet und ihr Gutachten
zur eigentumsrechtlichen Zuordnung badischer Kulturgüter aus der
Zeit der Monarchie vorgelegt.
Klärung der Eigentumsverhältnisse
Nach
90 Jahren Rechtsunsicherheit und einer ganzen Reihe von Einzelgutachten,
die sich als nicht tragfähig erwiesen hätten, habe nur ein interdisziplinäres
Projekt mit höchstem Anspruch eine solide Basis für den Abschluss
dieser komplexen geschichtlichen und juristischen Materie bilden
können. "Die Landesregierung dankt den Sachverständigen dafür,
dass sie sich dieser Aufgabe mit hohem Einsatz und größter Kompetenz
gewidmet haben", erklärten Oettinger und Frankenberg. Der Wissenschaftsminister
hatte am 29. November 2006 unabhängige Experten aus den einschlägigen
Gebieten der Rechts- und Geschichtswissenschaften beauftragt,
erstmals eine umfassende Klärung der Eigentumslage aller streitgegenständlichen
Kulturgüter im Verhältnis des Landes Baden-Württemberg zum Haus
Baden vorzunehmen. Das wissenschaftliche Gutachten mit 380 Seiten
trägt den Titel "Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der
Zeit der Monarchie". Es betrifft Bestände an Kunst- und Kulturgütern,
die sich heute überwiegend in Landeseinrichtungen wie dem Badischen
Landesmuseum Karlsruhe, der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden
und der Badischen Landesbibliothek befinden, zum Teil aber auch
an anderen Standorten wie Konstanz und Salem. Das Gutachten der
Expertenkommission kommt zu dem Ergebnis, dass der weitaus überwiegende
Teil der Kunstschätze im Eigentum des Landes Baden-Württemberg
steht. Insgesamt beträgt der Wert der dem Haus Baden zugesprochenen
Kunstgegenstände nach ersten Schätzungen zwischen fünf und sechs
Millionen Euro.
Kulturgüter sollen im Land bleiben - Gesprächsangebot an Haus
Baden
Die Landesregierung werde ebenso zügig wie gründlich
prüfen, welche Folgerungen aus dem Gutachten zu ziehen sind. "Wir
wollen sicherstellen, dass auch diejenigen Kulturgüter, die nach
dem Gutachten im Eigentum des Hauses Baden sind, im Land gehalten
werden. Dazu werden wir dem Haus Baden rasch ein Gesprächsangebot
unterbreiten und auch mit der Landesstiftung in Kontakt treten",
sagten Oettinger und Frankenberg.
Verkehrswertgutachten für Schloss Salem angekündigt
Gespräche sollen nach dem Willen der Landesregierung
auch über die Zukunft von Salem geführt werden. "Das Kulturerbe
Salem soll als Gesamtensemble erhalten und für die Öffentlichkeit
zugänglich bleiben. Die Werte sind noch nicht ausreichend ermittelt.
Die Landesregierung beabsichtigt, ein Gutachten zum Verkehrswert
nicht nur der gewerblich nutzbaren Teile, sondern der Gesamtanlage
in Auftrag zu geben", erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger
und Finanzminister Gerhard Stratthaus.
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