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18.12.07

Folgerungen aus dem Gutachten der Expertenkommission "Eigentumsfragen Baden"

Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg und Finanzminister Gerhard Stratthaus: Gesprächsangebot an Haus Baden über badische Kulturgüter und das Kulturdenkmal Schlossanlage Salem

"Die unabhängige Expertenkommission hat ihre Aufgabe mit großer Sorgfalt und Sachkunde gelöst. Auf der Grundlage des Gutachtens wird die Landesregierung dem Haus Baden rasch Gespräche anbieten. Dabei wird es um die dem Haus Baden gehörenden Kulturgüter, aber auch um die Zukunft des Kulturdenkmals Schlossanlage Salem gehen." Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg und Finanzminister Gerhard Stratthaus am Dienstag (18. Dezember) in Stuttgart. Zuvor hatte die Expertenkommission "Eigentumsfragen Baden" ihre Arbeit beendet und ihr Gutachten zur eigentumsrechtlichen Zuordnung badischer Kulturgüter aus der Zeit der Monarchie vorgelegt.

Klärung der Eigentumsverhältnisse

Nach 90 Jahren Rechtsunsicherheit und einer ganzen Reihe von Einzelgutachten, die sich als nicht tragfähig erwiesen hätten, habe nur ein interdisziplinäres Projekt mit höchstem Anspruch eine solide Basis für den Abschluss dieser komplexen geschichtlichen und juristischen Materie bilden können. "Die Landesregierung dankt den Sachverständigen dafür, dass sie sich dieser Aufgabe mit hohem Einsatz und größter Kompetenz gewidmet haben", erklärten Oettinger und Frankenberg.

Der Wissenschaftsminister hatte am 29. November 2006 unabhängige Experten aus den einschlägigen Gebieten der Rechts- und Geschichtswissenschaften beauftragt, erstmals eine umfassende Klärung der Eigentumslage aller streitgegenständlichen Kulturgüter im Verhältnis des Landes Baden-Württemberg zum Haus Baden vorzunehmen. Das wissenschaftliche Gutachten mit 380 Seiten trägt den Titel "Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie". Es betrifft Bestände an Kunst- und Kulturgütern, die sich heute überwiegend in Landeseinrichtungen wie dem Badischen Landesmuseum Karlsruhe, der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden und der Badischen Landesbibliothek befinden, zum Teil aber auch an anderen Standorten wie Konstanz und Salem.

Das Gutachten der Expertenkommission kommt zu dem Ergebnis, dass der weitaus überwiegende Teil der Kunstschätze im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht. Insgesamt beträgt der Wert der dem Haus Baden zugesprochenen Kunstgegenstände nach ersten Schätzungen zwischen fünf und sechs Millionen Euro.

Kulturgüter sollen im Land bleiben - Gesprächsangebot an Haus Baden

Die Landesregierung werde ebenso zügig wie gründlich prüfen, welche Folgerungen aus dem Gutachten zu ziehen sind. "Wir wollen sicherstellen, dass auch diejenigen Kulturgüter, die nach dem Gutachten im Eigentum des Hauses Baden sind, im Land gehalten werden. Dazu werden wir dem Haus Baden rasch ein Gesprächsangebot unterbreiten und auch mit der Landesstiftung in Kontakt treten", sagten Oettinger und Frankenberg.

Verkehrswertgutachten für Schloss Salem angekündigt

Gespräche sollen nach dem Willen der Landesregierung auch über die Zukunft von Salem geführt werden. "Das Kulturerbe Salem soll als Gesamtensemble erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die Werte sind noch nicht ausreichend ermittelt. Die Landesregierung beabsichtigt, ein Gutachten zum Verkehrswert nicht nur der gewerblich nutzbaren Teile, sondern der Gesamtanlage in Auftrag zu geben", erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Gerhard Stratthaus.

 

 

 
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