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10.10.06

Warum nicht gleich die ganze Reichenau verkaufen?

Im baden-württembergischen Handschriftenstreit geht es vorrangig um den Erhalt der in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrten Handschriftensammlung, um die Bewahrung des kulturellen Erbes. Nicht unbedingt nur des badischen Erbes, sondern eines Erbes, dem sich das ganze Land Baden-Württemberg, einschließlich seiner Landesregierung, verpflichtet fühlen muss. Mit vielen Winkelzügen versucht die Landesregierung, ihre einmal eingenommene Position zu verteidigen.

Wahr ist, und das darf nicht übersehen werden, dass das Land im Augleich mit dem Haus Baden Kunstschätze im geschätzten Wert von 250 - 300 Millionen € erwirbt. Endgültig erwirbt, ohne irgend ein künftiges Wenn und Aber. Wahr ist auch, dass das Haus Baden mit dem Erhalt von Schloss und Münster Salem Lasten auf sich genommen hat, die es alleine nicht mehr tragen kann und die es an den Rand der finanziellen Belastbarkeit gebracht haben.

Wahr ist weiterhin, dass das Haus Baden durchaus unbestrittene Eigentumsrechte an ehemals großherzoglichen Sammlungen hat, die es - rein theoretisch - zur Tilgung seiner Schulden einsetzen könnte.

Aber das Haus Baden strebt in Abwägung von Notwendigkeit und Verantwortung diesen Kompromiss an und erklärt, das Land Baden-Württemberg nicht mit Klagen um dieses Kulturerbe überziehen zu wollen.

So weit, so gut.

Ministerpräsident Öttinger erklärt derweil, der Verkauf müsse sein, weil man verhindern müsse, dass eines nicht allzu fernen Tages der Gerichtsvollzieher im Museum steht und Sammlungsgut pfändet. Das klingt wie eine Drohung und ist wahrscheinlich auch so gemeint.

Minister Frankenberg sagt, es dürfe nicht nur um die "badische Seele" gehen, wenn auch die wissenschaftliche badische Landesgeschichte einer der zwingend anzulegenden Maßstäbe sei.

Mittelalterliche Handschriften sind jedoch - und hier seien die karolingischen und ottonischen Handschriften der Reichenau stellvertretend genannt - nicht nur ein integraler Bestandteil des mitteleuropäischen Kulturerbes, das zu schützen eine der vornehmsten Aufgabe des Landes ist. Sie kamen nach Karlsruhe, weil der badische Staat in der Säkularisation, deren 200. Jahrestag vor zwei Jahren ausführlich gewürdigt wurde, die Klöster aufhob. Die Mönche wurden in den Ruhestand geschickt, die Bibliotheken und Archive nach Karlsruhe geschafft und die mobilen Kunstgegenstände verwertet, eingeschmolzen, verkauft. Es war der Geist des anbrechenden 19. Jahrhunderts, der die Klostergebäude zum Abbruch bestimmte und den Speyrer Goldschatz in die Karlsruher Münze fließen ließ. In diesem Geist wurde auch 1833 der Basler Münsterschatz verkauft - und es wird heute als großartiger Triumph gefeiert, wenn Teile davon wieder zu einer Ausstellung zusammenfinden.

Der badische Staat hat damit aber auch eine kulturelle und historische Verantwortung übernommen, das Kulturerbe der aufgehobenen Klöster zu wahren und an die Nachkommen weiterzugeben. Wo bleibt diese Verantwortung angesichts dieser Verkaufspläne?

Es geht nicht um "badisches" Erbe, weil die Reichenau erst im Zustand ihrer Demontage badisch wurde. Es geht um das Erbe der mittelalterlichen Klöster, das zu bewahren Aufgabe des Landes Baden-Württemberg ist. Wer über Jahrhunderte gewachsene Klosterbibliotheken auseinanderreißt und den Bestand auf leichtfertige Weise zerstört, der sollte besser gleich die ganze Reichenau verkaufen. Dann ist die Insel mit ihrem Erbe nicht länger ein Klotz am Bein, nicht länger totes Kapital.

 

Unsere Pressemeldung
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