Geroldsecker Land

Dautenstein

 

 
Kulturerbe des Landes

Geschichtliche Bedeutung

Für die Einreihung Dautensteins als "Kulturerbe des Landes" ist vorrangig sein in Deutschland einzigartiger staufischer Grundriss verantwortlich zu machen. Er besteht aus einem Rechteck im Seitenverhältnis 144:153 oder 153:160, was von der vermuteten Verwendung eines staufischen Fuß-Maßes abhängt.
Die Wasserburg dürfte nach der Regelmäßigkeit des Grundrisses zu urteilen um oder kurz nach 1235 erbaut worden sein. Seine Besitzer waren damals vermutlich die 1251 bezeugten Herren von Dautenstein (Tutenstein), die dem Reichsministerialenstand zuzuordnen sind. Sie stehen in der Nachfolge eines Geschlechts, das aus etichonisch-liutfridischem Erbe (9./10. Jh.) mit dem benachbarten Ort Wittelbach und damit mit dem Kloster St. Trudpert im Breisbau verbunden war.
Der Grundriss der Tiefburg Dautenstein findet sich außer hier nur noch in der nur noch teilweise erhaltenen Lahrer Tiefburg.
Das Wohngebäude der heutigen Anlage wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut und weist eine gleichfalls einzigartige handgemalte Papiertapete der Rixheimer Manufaktur (1812) auf.

 

   
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