Geschichtliche
Bedeutung
Für
die Einreihung Dautensteins als "Kulturerbe
des Landes" ist vorrangig sein in Deutschland
einzigartiger staufischer Grundriss verantwortlich
zu machen. Er besteht aus einem Rechteck im
Seitenverhältnis 144:153 oder 153:160,
was von der vermuteten Verwendung eines staufischen
Fuß-Maßes abhängt.
Die Wasserburg dürfte nach der Regelmäßigkeit
des Grundrisses zu urteilen um oder kurz nach
1235 erbaut worden sein. Seine Besitzer waren
damals vermutlich die 1251 bezeugten Herren
von Dautenstein (Tutenstein), die dem Reichsministerialenstand
zuzuordnen sind. Sie stehen in der Nachfolge
eines Geschlechts, das aus etichonisch-liutfridischem
Erbe (9./10. Jh.) mit dem benachbarten Ort Wittelbach
und damit mit dem Kloster St. Trudpert im Breisbau
verbunden war.
Der Grundriss der Tiefburg Dautenstein findet
sich außer hier nur noch in der nur noch
teilweise erhaltenen Lahrer Tiefburg.
Das Wohngebäude der heutigen Anlage wurde
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
erbaut und weist eine gleichfalls einzigartige
handgemalte Papiertapete der Rixheimer Manufaktur
(1812) auf.
|