Geschichtlicher
Überblick
In der Nähe des Orts lag das römische Kastell
Tasgetium.
Der Ort entstand als Brückensiedlung neben dem Klosterbezirk
des Benediktinerklosters St. Georgen und erhielt 1094 Markt-
und 1267 Stadtrechte und unterstand der Herrschaft dieses
Klosters. Die Hochgerichtsbarkeit stand zunächst den
Herzögen von Zähringen, dann den Vögten des Klosters St.
Georgen, den Freiherren von Hohenklingen, und schliesslich
der Familie Klingenberg zu, von denen die Bürger diese
Vogteirechte über die Stadt 1457 und damit die Reichsfreiheit
erwarben.
1459 verbündete sich Stein mit Zürich und Schaffhausen,
um sich vor Übergriffen der Habsburger zu schützen. Nach
einer Erneuerung des Stadtprivilegs unter den Klingenberg
1385 gan sich die Stadt 1468 eine neue Verfassung mit Bürgermeister,
Räten, Reichsvogt (Hohes Gericht) und Schultheissen (Niederes
Gericht). Die Zünfte hatten keine direkte politische Mitsprache.
Die Bedeutung der Stadt liegt in der Existenz einer der
wenigen Brücken über den Rhein. Hier überschritten
die Eidgenossen im Schwabenkrieg und die Schweden im Dreißigjährigen
Krieg auf dem Weg nach Konstanz den Rhein. Die spätmittelalterliche
Rheinbrücke wurde bei Kämpfen zwischen Russen und Franzosen
während der Franzosenzeit zerstört.
Stein erwarb bis ins 16. Jahrhundert im Umland ein kleines
Untertanengebiet bestehend aus Hemishofen, Ramsen mit Wiesholz,
Wilen, Karolihof und Bibern, Wagenhausen mit Bleuelhausen
und Reichlingen.
Am 29. September 1484 unterstellte sich Stein aus finanziellen
und politischen Gründen unter die Schutzherrschaft Zürichs
und kam so zur Eidgenossenschaft. Die Vogtei über das
Kloster St. Georgen konnte allerdings nicht von der Stadt
erworben werden, sondern kam an Zürich, das die Stellung
als Vogt nach der Aufhebung des Stifts in der Reformation
zum Ausbau landesherrschafticher Gewalt über Stein
nutzte.
Die Zugehörigkeit zu Zürich endete in der Helvetischen Republik,
als Stein im Mai 1798 an Schaffhausen angeschlossen wurde.
Zwar versuchte Stein 1802 wieder zu Zürich zurückzukehren,
musste aber schliesslich in der Mediationsverfassung 1803
seine Zugehörigkeit zu Schaffhausen akzeptieren.
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