Denkmalpflegerische Wertepläne haben die Sicherstellung
eines ganzheitlichen Denkmalschutzes in Gesamtanlagen gem. § 19
Denkmalschutzgesetz zum Ziel. Berücksichtigung finden
in ihm nicht nur die einzelnen Kulturdenkmale, sondern
auch erhaltenswerte Gebäude, Straßenzüge,
Plätze und Grünflächen, die die Gesamtanlage
konstituieren bzw. prägen. Mit diesem Fachbeitrag
soll die denkmalpflegerische Praxis in den Gesamtanlagen
durch einen schnellen und unkomplizierten Datenzugriff
erleichtert werden. Die Wertepläne schaffen zudem
Transparenz und Planungssicherheit in Bezug auf den Kulturgüterschutz.
Die Aufstellung der Pläne ist Aufgabe der Abteilung
Denkmalschutz des zuständigen Regierungspräsidiums als
höherer Denkmalbehörde. In ihnen werden die aus denkmalpflegerischer
Sicht schützenswerten Objekte in denkmalgeschützten
Bereichen von Gesamtanlagen auf ihre Denkmaleigenschaft
und ihren denkmalpflegerischen Wert hin untersucht, die
Objekte, denen auf Grund der fachlichen Untersuchung ein
denkmalpflegerischer Wert beizumessen ist, sind in
einem denkmalpflegerischen Werteplan dargestellt und beschrieben.
Denkmalpflegerische Wertepläne wurden bereits in
verschiedenen Städten und denkmalgeschützten
Gesamtanlagen erstellt.
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