Vereinbarung mit Museen und anderen Institutionen
(Fotografiererlaubnis)
Mit vielen Museen und anderen Eigentümern von Objekten
des kulturellen Erbes besteht eine Vereinbarung, dass wir selbst
bei unseren Besuchen die benötigten Fotos machen können.
Dazu übernehmen wir folgende Bedingungen:
- Die Aufnahmen werden so hergestellt, dass die Objekte keinen
Schaden nehmen. Im Allgemeinen wird also ohne Blitz, aber mit
Stativ fotografiert. Ausgenommen sind Bilder von Gemälden
und anderen lichtempfindlichen Objekten, die grundsätzlich ohne
Blitz aufgenommen werden.
- Die Aufnahmen werden im laufenden Sammlungsbetrieb gemacht,
d.h. es werden keine Vitrinen etc. geöffnet.
- Die Aufnahmen werden ausschließlich innerhalb von Landeskunde
online verwendet, im Allgemeinen zur Dokumentation eines Sammlungsbestands
o.ä., der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bewahrenden
Museum steht.
- Werden Bilder für thematische Längssschnitte verwendet,
wird innerhalb der Bildbeschreibung auf das bewahrende Museum
bzw. den Eigentümer verwiesen.
- Die Bilder werden in einer für die Zwecke der Dokumentation
im Internet geeigneten Größe veröffentlicht.
- Das Urheberrecht für das aufgenommene Bild liegt bei
Landeskunde online, das Abbildungsrecht am Objekt verbleibt
beim bewahrenden Museum.
- Anfragen wegen kommerzieller Nutzung des Bildes werden an
das jeweilige Institut weitergeleitet.
|