Schloss Güstrow, ab 1556 Residenz des Herzogs Ulrich III.
von Mecklenburg-Güstrow und zwischen 1558 und 1598 zur repräsentativen
Anlage ausgebaut, entwickelte sich während dessen Regierungszeit
zu einem repräsentativen Fürstenhof, der die Konkzurrenz
zu anderen Höfen der Mecklenburger sowie zu anderen Fürstenhöfen
aufnehmen konne. Eine klug betriebene Heiratspolitik sowie
die verwandtschaftlichen Beziehungen zum dänischen Königshaus
sicherten die Stellung Güstrows unter den Höfen im Ostseeraum.
Das
Renaissanceschloss selbst mit seiner einzigartigen Architektur
ist herausragendes Exponat der Ausstellung. Thematisiert
werden die historische Funktion der Räumlichkeiten und die
Raumausstattungen als Leistungen internationaler Künstler
und ihrer fürstlichen Auftraggeber. Im Zusammenspiel zwischen
Garten und Schlossbau entstand so ein Gesamtkunstwerk für
die höfische Festkultur und die Vergnügungen des herzoglichen
Hofes.
Für den Güstrower Hof sind Einflüsse aus Italien, den Niederlande,
Schlesien, Pommern und schließlich von den Höfen von Hessen-Kassel
und Anhalt-Bernburg namhaft zu machen. Die Wirkung des Güstrower
Schlosses reicht tief in den skandinavischen Raum, wo der
Erbauer des Güstrower Schlosses, Franz Parr, sein Nachfolger
Philipp Brandin und der Stuckateur der Güstrower Festsaaldecke,
Daniel Anckermann, ihre Laufbahnen fortsetzten.
Auf den späthumanistisch geprägten Herzog Ulrich folgte
Herzog Johann Albrecht II. (1611-1636), dessen Hofhaltung
schon von Geist des Frühbarock geprägt war. Die Ausstattung
von Schloss Güstrow wurde in seiner Zeit weiter vermehrt,
wobei für sie und für das Leben in der Residenz generell
durch die Heirat mit der Landgräfin Elisabeth von Hessen
der Hof des Landgrafen Moritz des Gelehrten in Kassel stilbildend
wurde. Die Regierungszeit Johann Albrechts wurde von 1628
bis 1631 durch Wallenstein unterbrochen, der hier als Herzog
von Mecklenburg seine Residenz aufschlug.