24.4.07
Salem:
Kulturerbe ist unteilbar!
Vom Haus Baden nach Schloss Salem eingeladen informierte sich
der Landesverein Badische Heimat Mitte April über die Hintergründe
des seit Monaten schwelenden Streits um die Kunstgüter des Hauses
Baden.
Prinz Bernhard betonte bei einer Führung durch die weitläufige
ehemalige Klosteranlage der Salemer Zisterzienser, die sich seit
1802 im Besitz des markgräflichen Hauses befindet, die Anstrengungen,
die das Haus Baden seit Jahrzehnten unternimmt, um die Gesamtanlage
des kulturhistorischen Erbes Salem für die Allgemeinheit zu erhalten.
Unterhaltung und Restaurierung hätten, so Prinz Bernhard, die
Familie in den letzten Jahren Mittel von ca. 30 Millionen Euro
gekostet, die überwiegend fremdfinanziert aufgebracht werden mussten.
Dem seien öffentliche Mittel von nur ca. 3 Millionen Euro gegenüber
gestanden. Das Haus Baden sei als mittelständisches Unternehmen
mit dem Schwerpunkt auf Land- und Forstwirtschaft, bei allen positiven
Zukunftsperspektiven, die es nach erfolgreiche Sanierung habe,
nicht mehr in der Lage, diese Aufwendungen allein zu tragen.
Der Wunsch, sich zugunsten des Landes und seiner Bürgerinnen
und Bürger von Kunstschätzen zu trennen, habe das Ziel gehabt,
eine gemeinnützige Stiftung zu errichten, die die nötigen Mittel
für den künftigen Unterhalt der Gesamtanlage aufbringen kann.
Die Badische Heimat überzeugte sich von den außerordentlichen
Leistungen des Hauses Baden und den Erfolgen der bisherigen Restaurierungsarbeiten.
Schloss Salem überzeugt nicht nur durch den bloßen Bestand an
Kulturerbe, sondern auch durch ein zukunftsweisendes und tragfähiges
Nutzungskonzept, das geeignet ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen
und Bürger für die kulturelle Vergangenheit zu schärfen.
Der Landesverein Badische Heimat als Sachwalter der Interessen
des alten Landes Baden und seiner Kultur erkennt an, dass Schloss
und Anlage in Salem durch Geschichte und die einzigartige Architektur
der Klosterkirche ein Kulturerbe ersten Ranges für das Land Baden-Württemberg
darstellen. Er fordert, dass - ungeachtet von Rechtsansprüchen
seitens des Hauses Baden und des Landes Baden-Württemberg - der
Anspruch der Bürgerinnen und Bürger des Landes auf den vollständigen
Erhalt des gesamten Salemer und badischen Kulturerbes durch alle
möglichen Anstrengungen seitens des Landes gewahrt bleibt.
Bild: Der Landesvorstand der Badischen Heimat mit Prinz Bernhard
von Baden im Hof des Schlosses Salem
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