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24.3.17

Blaudruck-Technik für UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert

Staatsministerin Böhmer und Minister aus Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei unterzeichnen Nominierungsdossier

(unesco) Staatsministerin Maria Böhmer unterzeichneten in der letzten Woche zusammen mit dem österreichischen Kulturminister Thomas Drozda, Kulturminister Daniel Herman aus der Tschechischen Republik, Staatssekretär Ivan Secik für die Slowakei und der stellvertretenden Staatssekretärin Anikó Herter Krucsainé aus Ungarn das Dossier zur Nominierung des Blaudruck-Handwerks für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Der Blaudruck ist eine jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung. War der Blaudruck im 18. und 19. Jahrhundert in Mitteleuropa noch weit verbreitet, wenden heute nur noch wenige Werkstätten die Technik an. Über die Aufnahme des Blaudrucks in die UNESCO-Liste entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe Ende 2018.

Staatsministerin Böhmer erklärte dazu: „Diese gemeinsame Nominierung fünf europäischer Länder begrüße ich nachdrücklich. Sie verdeutlicht, dass uns viel verbindet. Die UNESCO-Konvention ermutigt dazu, über sprachliche und nationale Grenzen hinweg Traditionen gemeinsam zu schützen. Das fördert Verständigung und Frieden und kann auch als Vorbild für andere Weltregionen wirken. Eine erfolgreiche Eintragung auf der UNESCO-Liste wird außerdem die Zusammenarbeit und Vernetzung aller Menschen, die im Blaudruck tätig sind, in unseren Staaten noch einmal stärken.“

Professor Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Nominierung bietet die Chance für eine größere Sichtbarkeit des Handwerks – für die Erhaltung dieser Kulturform durch Gewinnung von Nachwuchs, für neue Aktivitäten in der Forschung, für die Nutzung moderner Medien und die Weiterentwicklung der Methoden. Auch junge Designer wenden die Technik für ihre Kleidungs-, Möbel- und weiteren Kollektionen in Zusammenarbeit mit den Werkstätten wieder an.“

Blaudruck ist ein Reservedruckverfahren, das auf Naturmaterialien wie Leinen, Baumwolle oder Seide angewandt wird. Gedruckt wird mit der Druckreservage, dem „Papp“. Die Zusammensetzung des Reservemittels ist ein Betriebsgeheimnis. Der Aufdruck dieser farbabweisenden Masse bewirkt, dass die Farbe an diesen Stellen im Färbebad nicht angenommen wird und nach ihrer Entfernung ein weißes Muster auf dem Stoff entsteht. Die Reservage wird mit Druckstöcken, sogenannten „Modeln“, aufgedruckt, um das gewählte Motiv zu erzeugen.

Die ältesten Druckformen stammen aus der Zeit um das Jahr 1700. Das Blaudruckverfahren wurde zusammen mit der Indigo-Färberpflanze durch Reisende der Niederländischen Ostindien-Kompanie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Im 18. und 19. Jahrhundert war die Technik des Blaufärbens in Mitteleuropa stark verbreitet. Mit dem Aufkommen der Industrialisierung wurden die meisten Druckereien jedoch geschlossen. Heute existieren in Europa nur noch wenige Blaudruckwerkstätten, meist Familienbetriebe. Mit rund 25 aktiven Blaudruckern in 12 Werkstätten steht Deutschland im europäischen Vergleich an der Spitze.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und –praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

 
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