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11.10.16

Diskussion um die Rückkehr von Wolf und Luchs in die südwestdeutschen Wälder

(blhv/lnv) Bei der Sitzung des Verbandssauschusses des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands BLHV am 16.September 2016 in Durbach wurde die „Positionierung zu Luchs und Wolf“ einstimmig verabschiedet. Der badische Bauernverband spricht sich dagegen aus, dass Luchse und Wölfe wieder in Baden heimisch werden. Die Begründung: Landwirte könnten ihr Vieh nicht ausreichend gegen diese Gefahr schützen.

Der Bauernverband argumentierte, dass seine MItglieder ohne einen wolf- und luchssicheren Zaun keine Entschädigung erhielten, wenn Nutztiere durch Wolf oder Luchs getötet würden. Eine solche Anlage könnten sich aber die wenigsten Bauern leisten. Absolute Sicherheit sei aber selbst durch diese Zäune nicht gegeben. Wenn bei Angriff durch einen Wolf eine Herde ausbräche und Verkerhrsteilnehmer auf den Stzraßen dsadurch zu Schaden kämen, hätte dies zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Tierhalter.

Der Landesnaturschutzverband (LNV) als Dachverband von 34 Naturschutzverbänden bedauerte inzwischen in einer Meldung diese Haltung, auch wenn er manche Bedenken der Landwirte nachvollziehen kann.

Als EU-Mitgliedsstaat ist Deutschland verpflichtet, eine Rückkehr ursprünglich heimischer Raubtiere zu dulden. An eine aktive Einbürgerung des Wolfes denkt niemand, doch beim Luchs, der im 19. Jahrhundert bei uns ausgerottet wurde, würden die Naturschützer gerne „nachhelfen“. „Bisher wandern nur Männchen zu. So wird das nichts mit dem Aufbau einer eigenständigen Population“, meint LNV-Luchsexperte Hartmut Felgner.

Dass Einbürgerungen in enger Kooperation mit Landnutzern wie Landwirten und Jägern geplant und durchgeführt werden müssen, ist den Naturschützern klar. Ein „Vetorecht“ für Grundeigentümer hält der LNV aber weder für rechtlich noch sachlich vertretbar. „Der Mensch ist nicht allein auf der Welt, und es ist nicht in sein Belieben gestellt, ob und welche anderen Tiere er neben sich duldet“, meint Hartmut Felgner. Das sieht auch das Bundesnaturschutzgesetz so, das der Natur ein Eigenrecht einräumt.

Dennoch nehmen die Naturschützer die Ängste und Sorgen der Nutztierhalter ernst. Das belegt schon die Mitarbeit und Beteiligung beim Entschädigungsfonds für Nutztierrisse durch Großraubtiere in Baden-Württemberg. Für Nachteile durch die Präsenz von Luchs und Wolf sieht der LNV die gesamte Gesellschaft in der Pflicht. „Es müssen Haftungs- und andere rechtliche Fragen geklärt werden und Nutztierhalter dürfen nicht allein gelassen werden. Gerade Landwirte, die Nutztiere im Freien halten, leisten wichtige Beiträge für die Landschaftspflege – bei oft spärlicher Vergütung“, meint LNV-Vorsitzender Dr. Gerhard Bronner. „Belastungen muss die Gesellschaft gemeinsam tragen - schließlich ist der Luchs ein Sympathieträger ersten Ranges!“

Das „Wir wollen sie nicht“ des badischen Bauernverbandes hält der LNV für keinen konstruktiven Diskussionsbeitrag. Das Beispiel anderer europäischer Staaten mit Luchspopulationen zeigt, dass Lösungen möglich sind. Luchs-Experte Felgner: „Nun müssen wir zeigen, ob wir mit Großraubtieren leben können und wollen, anstatt nur in Afrika oder Indien den Artenschutz einzufordern.“

 
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