11.10.16
Diskussion um die Rückkehr von Wolf und Luchs
in die südwestdeutschen Wälder
(blhv/lnv) Bei der Sitzung des Verbandssauschusses des Badischen
Landwirtschaftlichen Hauptverbands BLHV am 16.September 2016 in
Durbach wurde die „Positionierung
zu Luchs und Wolf“ einstimmig verabschiedet. Der badische
Bauernverband spricht sich dagegen aus, dass Luchse und Wölfe
wieder in Baden heimisch werden. Die Begründung: Landwirte könnten
ihr Vieh nicht ausreichend gegen diese Gefahr schützen.
Der Bauernverband argumentierte, dass seine MItglieder ohne einen
wolf- und luchssicheren Zaun keine Entschädigung erhielten, wenn
Nutztiere durch Wolf oder Luchs getötet würden. Eine solche Anlage
könnten sich aber die wenigsten Bauern leisten. Absolute Sicherheit
sei aber selbst durch diese Zäune nicht gegeben. Wenn bei Angriff
durch einen Wolf eine Herde ausbräche und Verkerhrsteilnehmer auf
den Stzraßen dsadurch zu Schaden kämen, hätte dies zivil- und strafrechtliche
Konsequenzen für die Tierhalter.
Der Landesnaturschutzverband (LNV) als Dachverband von 34 Naturschutzverbänden
bedauerte inzwischen in einer Meldung diese Haltung, auch wenn
er manche Bedenken der Landwirte nachvollziehen kann.
Als EU-Mitgliedsstaat ist Deutschland verpflichtet, eine Rückkehr
ursprünglich heimischer Raubtiere zu dulden. An eine aktive
Einbürgerung des Wolfes denkt niemand, doch beim Luchs, der
im 19. Jahrhundert bei uns ausgerottet wurde, würden die Naturschützer
gerne „nachhelfen“. „Bisher wandern nur Männchen
zu. So wird das nichts mit dem Aufbau einer eigenständigen
Population“, meint LNV-Luchsexperte Hartmut Felgner.
Dass Einbürgerungen in enger Kooperation mit Landnutzern
wie Landwirten und Jägern geplant und durchgeführt werden
müssen, ist den Naturschützern klar. Ein „Vetorecht“ für
Grundeigentümer hält der LNV aber weder für rechtlich
noch sachlich vertretbar. „Der Mensch ist nicht allein auf
der Welt, und es ist nicht in sein Belieben gestellt, ob und welche
anderen Tiere er neben sich duldet“, meint Hartmut Felgner.
Das sieht auch das Bundesnaturschutzgesetz so, das der Natur ein
Eigenrecht einräumt.
Dennoch nehmen die Naturschützer die Ängste und Sorgen
der Nutztierhalter ernst. Das belegt schon die Mitarbeit und Beteiligung
beim Entschädigungsfonds für Nutztierrisse durch Großraubtiere
in Baden-Württemberg. Für Nachteile durch die Präsenz
von Luchs und Wolf sieht der LNV die gesamte Gesellschaft in der
Pflicht. „Es müssen Haftungs- und andere rechtliche
Fragen geklärt werden und Nutztierhalter dürfen nicht
allein gelassen werden. Gerade Landwirte, die Nutztiere im Freien
halten, leisten wichtige Beiträge für die Landschaftspflege – bei
oft spärlicher Vergütung“, meint LNV-Vorsitzender
Dr. Gerhard Bronner. „Belastungen muss die Gesellschaft gemeinsam
tragen - schließlich ist der Luchs ein Sympathieträger
ersten Ranges!“
Das „Wir wollen sie nicht“ des badischen Bauernverbandes
hält der LNV für keinen konstruktiven Diskussionsbeitrag.
Das Beispiel anderer europäischer Staaten mit Luchspopulationen
zeigt, dass Lösungen möglich sind. Luchs-Experte Felgner: „Nun
müssen wir zeigen, ob wir mit Großraubtieren leben können
und wollen, anstatt nur in Afrika oder Indien den Artenschutz einzufordern.“ |