Nachrichten & Notizen
aus dem Kulturerbe

 
 

In Landeskunde online:

   Nachrichten Landeskunde Kulturerbe Baden-Württemberg Museen Museum Heidelberg Mannheim Karlsruhe Freiburg Schlösser Gärten Denkmalschutz Badische Heimat
 

Einkaufen bei Landeskudne online

26.7.16

Gefährliche Pracht – Riesenbärenklau auf dem Vormarsch

Hobbygärtner und Landwirte zu erhöhter Vorsicht aufgerufen

(lksb) Gesehen haben ihn die meisten Menschen schon einmal, den Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt. Diese prächtige, aber gesundheitsgefährdende Pflanze ist auch im Schwarzwald auf dem Vormarsch. In diesen Wochen zeigen sich die markanten Blütenstände immer wieder an Bahndämmen, Waldrändern, Bächen und Wiesen. Damit sich der Riesenbärenklau nicht schädlich auf Spaziergänger oder spielende Kinder auswirkt, sind Straßenmeistereien und Bauhöfe verstärkt im Einsatz. Fachmännisch geschult und mit vollständiger Schutzkleidung ausgerüstet rücken sie den Herkulesstauden zu Leibe. Hobbygärtner sollten von eigenmächtigen Bekämpfungsaktionen Abstand nehmen und fachlichen Rat suchen: Unsachgemäßer Umgang mit dem Riesenbärenklau kann ohne weiteres im Krankenhaus enden.

Mit seinen riesigen, tellerartigen Doldenblüten und der enormen Höhe von bis zu drei Metern fällt der Riesenbärenklau als markante Staude (zwei- bis selten mehrjährig) besonders ins Auge. Ihres prächtigen Anblicks wegen kam die Herkulesstaude im 19. Jahrhundert aus dem Kaukasus als Zierpflanze in mitteleuropäische Gärten. Was so schön anzusehen ist, birgt aber erhebliche Gesundheitsgefahren: Das Berühren der Pflanze kann im Zusammenwirken mit Sonnenlicht zu gefährlichen Hautreaktionen führen. Der Pflanzensaft enthält verschiedene Furanocumarine. Diese Substanzen können schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung – ähnlich Verbrennungen dritten Grades! – hervorrufen. Besonders tückisch dabei ist, dass selbst Bekleidung keinen völligen Schutz vor der phototoxischen Wirkung des Riesenbärenklaus darstellt.

TIPP: Leider besitzt der Riesenbärenklau eine enorme Fortpflanzungskraft – auch einzelne, abseits stehende Pflanzen müssen entfernt werden, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Land- und Forstwirte, auf deren Grundstücken sich der Riesenbärenklau schon angesiedelt hat, sollten daher rasch aktiv werden: Einzelne Pflanzen können im Frühjahr oder im Herbst mit der Wurzel ausgegraben werden. Wichtig hierbei ist, dass die oberen zirka zehn Zentimeter der Wurzelrübe entfernt werden, weil sich in diesem Teil die Regenerationsanlagen der Pflanze befinden. Bei größeren Beständen hilft der mehrjährige Einsatz einer tief arbeitenden Motorfräse, die Bestände soweit auszudünnen, dass die Wurzeln der verbleibenden Pflanzen ausgegraben werden können. Möglichst bevor die Pflanze zu blühen beginnt, müssen alle Blütenansätze entfernt werden.

Um eine weitere Verbreitung der äußerst widerstandsfähigen Samen zu verhindern, bietet das Abfallwirtschaftsamt Hobbygärtnern, Landschaftsgartenbetrieben und Bauhöfen der Gemeinden die sichere Entsorgung der Pflanzenreste an: Die Blütenköpfe mit den Samen sind grundsätzlich getrennt von der restlichen Pflanze anzuliefern. Blätter, Stiele und Wurzeln werden auf den beiden Kompostanlagen gehäckselt und kompostiert. Bei ihnen besteht keine Gefahr, dass sich die Pflanze über diesen Weg weiter verbreitet. Kleinere Mengen der kritischen Staudenköpfe (drei bis fünf Stück) mit den Samen werden auf den Kompostanlagen zwar angenommen, jedoch separat in stabilen Säcken gesammelt und anschließend fachgerecht vernichtet. Alternativ dürfen die Köpfe auch über die Biotonne entsorgt werden. Kritisches Pflanzenmaterial wird allerdings nicht auf Grüngutplätzen, Recyclingzentren oder Wertstoffhöfen angenommen. Bei größeren Mengen an samenhaltigen Pflanzenteilen muss in jedem Fall vorher das Amt für Abfallwirtschaft (Telefon: 07721/913-7555) informiert werden, da deren Anlieferung über die Kompostanlagen ausgeschlossen ist.

Wer beim Spazierengehen den Riesenbärenklau entdeckt, sollte sich von den Pflanzen fernhalten und die örtliche Gemeindeverwaltung verständigen. Bei Fragen rund um den Umgang mit dem Riesenbärenklau steht z.B. im Schwarzwald-Baar-Kreis die Naturschutzbehörde unter Telefon: 07721/913-7604 (Sekretariat) zur Verfügung. Besitzer landwirtschaftlicher Nutzflächen und Gärten können sich auch an das Landwirtschaftsamt wenden, Telefon: 07721/913-5300. Für die anderen Landkreise geben die entsprchenden Landratsämter Auskunft über die Ansürechpartner. Weitere Informationen, auch zu Gesundheitsgefahren und Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es unter www.floraweb.de beim Bundesamt für Naturschutz.

 
Startseite | Service | Aktuelles | ZUM
Texte der Veranstalter, ohne Gewähr © Badische Heimat/Landeskunde online 2016