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1.6.15

Regierungspräsidium Karlsruhe weist das neue Naturschutzgebiet „Brombacher Tal“ im Rhein-Neckar-Kreis aus

(rpk) Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat (heute, am 28. Mai 2015) im Eberbacher Ortsteil Brombach die Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet „Brombacher Tal“ unterschrieben und damit das „Brombacher Tal“ als neues Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es ist das zweite Naturschutzgebiet auf Gemarkungen der Stadt Eberbach, das 49. Naturschutzgebiet des Rhein-Neckar-Kreises und das 226. Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Karlsruhe.

In Anwesenheit von Bürgermeister Peter Reichert, Ortsvorsteher Victor Hartmann, dem ersten Landesbeamten des Rhein-Neckar-Kreises, Joachim Bauer, Vertretern des Gemeinderates Eberbach, des Ortschaftsrats Brombach und der interessierten Öffentlichkeit unterzeichnete sie die Verordnung für das Naturschutzgebiet.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl stellte das 19 Hektar große Naturschutzgebiet als „Juwel im Odenwald“ vor: Ein Tal von außerordentlicher landschaftlicher Schönheit und ohne naturstörende Nutzungen, man meine fast, die Zeit sei vor 100 Jahren stillgestanden. Mit dem Bezug zur Heimat kam Regierungspräsidentin Nicolette Kressl auch auf einen wenig beachteten Naturschutzaspekt zu sprechen: „Wir weisen Naturschutzgebiete nicht nur für gefährdete Arten aus, in der Hoffnung und Absicht, deren Populationen zu schützen und zu fördern. Wir weisen sie auch für uns selbst, für unser Wohlbefinden, und für unsere Identifikation mit der Heimat aus. In solchen Gebieten können wir durchatmen und uns von der Hektik des Alltags erholen“. Aus gutem Grund sei die ruhige Naherholung in allen Naturschutzgebieten des Landes willkommen: So leiste der Naturschutz nicht nur einen Beitrag zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten, sondern auch für das Wohlbefinden aller, und damit zum Zusammenhalt der Gesellschaft.

Das „Brombacher Tal“ wird auf Grund der zahlreich vorkommenden, seltenen Tierarten Naturschutzgebiet. An erster Stelle wurde die Äskulap-Natter genannt, eine für den Menschen völlig ungefährliche und bis zu 180 Zentimeter lange Schlange, die in Baden-Württemberg nur hier, im Neckartal zwischen Heidelberg und Eberbach, vorkommt. Dies sei nun das erste Naturschutzgebiet, welches dieser schönen und extrem seltenen Art gewidmet sei, betonte die Regierungspräsidentin, und dankte in diesem Zusammenhang der „Arbeitsgemeinschaft Äskulap-Natter“, die für die Schlange Ruhe- und Eiablageplätze im Tal geschaffen habe. Weiter gäbt es hier nicht weniger als 34 Schmetterlingsarten, davon 11 auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste, und 20 Heuschreckenarten, davon 6 auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste.

Als weiteren Grund für die Unterschutzstellung nannte die Regierungspräsidentin die Schutzbedürftigkeit des Tals. In erster Linie sei so ein Wiesental bedroht durch die Aufgabe der Wiesenwirtschaft. Die könne aber nur aufrechterhalten werden, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt würde. Insofern sei die Ausweisung eines Naturschutzgebietes eine Art Pflegeversicherung für die Erhaltung einer Kulturlandschaft, denn hier würde die Naturschutzverwaltung immer prioritär die Landschaftspflege in Form von Beweidung oder Zurückdrängung von Gebüsch, Brombeeren und Adlerfarn fördern.

Nicolette Kressl dankte in diesem Zusammenhang Allen, die sich an der Landschaftspflege beteiligt haben: Dem Schäfer Alfons Gimber, dessen Vater bereits im Brombachtal gehütet hätte, dem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde Andreas Weidenthaler, der eine drohende Aufforstung abgewehrt und rückgängig gemacht und über viele Jahre die Pflege des Tals organisiert habe und nicht zuletzt dem Ortsvorsteher Hartmann mit seinem Ortschaftsrat, die selbst Gehölze entfernt und damit den Lebensraum für Äskulap-Natter und Co. erhalten hätten.
Natürlich sei auch dieses Gebiet schutzbedürftig in Bezug auf Privatgärten, Pferdekoppeln oder anderen freizeit-orientierten Nutzungen, die es hier noch nicht gibt. Hier gibt die Verordnung nun vor, dass bei künftigen Veränderungen der Nutzung die Funktion des Tals als Lebensraum wildlebender Pflanzen und Tiere Vorrang hat.
Die Regierungspräsidentin freute sich ausdrücklich über den breiten Konsens, den die Ausweisung eines Naturschutzgebietes hier gefunden hat: Stadtverwaltung, Ortschaftsrat und Gemeinderat standen dem Vorhaben von Anfang an positiv gegenüber. Die beiden Gremien haben die Verordnung einstimmig gut geheißen. Nicht ein einziger Bürger habe sich in der Offenlage ablehnend geäußert.

Im Gegenteil, Nicolette Kressl hatte sogar Anlass, sich für eine großzügige Spende einer Heidelberger Familie zu Gunsten der Naturschutzverbandes NABU zu bedanken, denn vier Grundstücke, ursprünglich zur Gewinnerzielung gekauft, werden nun der Natur überlassen. „Naturschutz lebt von der Großzügigkeit, nicht alles maximal zu nutzen“, betonte die Regierungspräsidentin, „denn nur so bewahren wir die Natur, die Teil unserer Heimat ist, in ihrer Vielfalt und Schönheit“. In ihren Dank schloss Nicolette Kressl auch alle anderen Privateigentümer ein, deren Flächen zwar weiter beweidet werden, aber nicht mehr für wirtschaftlich orientierte Nutzungsänderungen zur Verfügung stehen.

In Kürze wird die Verordnung im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Zwei Wochen später erlangt sie Rechtskraft.

Hintergrundinformation:

Das Brombacher Tal unterhalb des Ortes Brombach ist ein landschaftlich reizvolles, von Wald umgebenes Wiesental des Odenwaldes. Ein Wanderschäfer betreibt hier eine extensive landwirtschaftliche Nutzung, Äcker und Gärten gibt es nicht.

Die in diesem Abschnitt des Brombachtals vorkommenden Tier- und Pflanzenarten wurden 2013 kartiert. Dokumentiert wurden Biotoptypen sowie die vorkommenden Arten aus der Gruppe der Vögel, der Reptilien, der Amphibien, der Heuschrecken, der Schmetterlinge sowie der im Brombach lebenden Organismen.

Von zentralem naturschutzfachlichem Interesse war der Nachweis mehrerer Exemplare der in Baden-Württemberg (BW) vom Aussterben bedrohten Äskulapnatter (Zamenis longissima). Der Nachweis sowohl von zwei Jungtieren als auch von zwei geschlechtsreifen Tieren belegt, dass die Äskulapnatter sich im Brombachtal fortpflanzt. Damit wäre dies das erste Naturschutzgebiet Baden-Württembergs, in dem diese Art vorkommt. Als weitere, in BW vom Aussterben bedrohte Arten wurde der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) neben seiner Schwesterart, dem in BW gefährdeten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (M. nausithous) sowie im Brombach die Köcherfliege Diplectrona felix nachgewiesen. Fünf im Gebiet lebende Arten sind in BW stark gefährdet: die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), die Breitflügel-Fledermaus (Eptesicus serotinus), das Große Mausohr (Myotis myotis), die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) sowie im Brombach die Köcherfliege Adicella reducta.

Das Brombachtal zeichnet sich darüber hinaus durch eine artenreiche Schmetterlingfauna aus: 34 Schmetterlingsarten, davon elf auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste BW, wurden 2013 nachgewiesen. Bekannte Arten sind der Admiral (Vanessa atalanta), der Aurora-Falter (Anthocharis cardamine), der Distel-Falter (Cynthia cardui), Hauhechel- und Faulbaumbläuling (Polyommatus icarus und Celastrina argiolus), das Landkärtchen (Araschnia levana) und der Mädesüß-Perlmutterfalter (Brenthis ino). Allerdings fanden die Kartierer bei 14 Arten in fünf Begehungen nur 5 oder weniger Individuen: Hinweis darauf, dass eine Aufwertung der Larvalhabitate und Vergrößerung des Blütenangebots dringend geboten ist.

Der Brombach selbst enthält sauberstes Wasser (Saprobienindex 1,4) und ist der Lebensraum einer beeindruckenden Vielzahl von Organismen: nicht weniger als 51 Arten wurden nachgewiesen, in einer Dichte von 590 Exemplaren/m2 Steinoberfläche. Einziger Wermutstropfen: der überall extrem selten gewordene oder ausgestorbene Steinkrebs konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Ergebnisse belegen, dass das Tal als Lebensraum auch extrem seltener und gefährdeter Tierarten höchst schützenswert ist und – dank der vorkommenden, vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten Arten - die naturschutzfachlichen Kriterien eines landesweit bedeutsamen Naturschutzgebietes erfüllt.

Die Gefährdung des Brombachtals besteht im Wegfall der extensiven Wiesennutzung und der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und der Freizeit-Aktivitäten. Dies ist nun durch den Erlass der Verordnung abgewendet: die Landschaftspflege wird aktiv von der Naturschutzverwaltung betreut, naturunverträgliche Nutzungsänderungen oder Freizeit-Aktivitäten wären ordnungswidrig.

 
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