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22.1.14

Fledermaus-Kompromiss bei der Sauschwänzlebahn

(lksb) In der zweiten Januarwoche fand eine Erörterungsverhandlung über das vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises Anfang Dezember vergangenen Jahres ausgesprochene Winterfahrverbot in den Tunnels der Sauschwänzlebahn statt.

Statt einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, einigten sich das Landratsamt und der Bahnbetreiber auf einen Vergleich, der sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch die Interessen der Bahn an Gleisunterhaltungsarbeiten in den Wintermonaten Rechnung trägt.

Publikumsfahrten mit Dampflokomotiven bleiben aber nach wie vor in der Winterzeit ausgeschlossen. Hintergrund dafür sind die bedeutenden Winterquartiere für Fledermäuse in den Tunnels der Sauschwänzlebahn. Insbesondere der für die sensible Mopsfledermaus überragend wichtige Weiler Kehrtunnel, dem mittlerweile wohl zweitgrößten Winterquartier dieser Art in Deutschland, lässt einen solchen umfassenden Publikumsverkehr mittels Dampfzugfahrten mit ihrem erheblichen Störpotential nicht zu.

Hinsichtlich der technisch notwendigen Unterhaltungsarbeiten in diesem Weiler Kehrtunnel kann in dem von dem Gericht vorgeschlagenen Vergleich während der Wintermonate nur eine einzige Messzugfahrt für die Gleisvermessung mit einem langsam fahrenden und Diesel betriebenen Fahrzeug stattfinden. Weitere Arbeiten sind in diesem Tunnel nicht gestattet. Für die übrigen Tunnels sind vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Messzugfahrt nur unaufschiebbare Arbeiten, die nicht vor Saisonbeginn des Sommerbetriebs der Sauschwänzlebahn erledigt werden können, vor dem 31. März 2014 zulässig. Schleifarbeiten sowie Arbeiten an den Tunneldecken und eine eventuelle maschinelle Eisbeseitigung in den Tunnels sind ebenfalls aufgrund ihrer Störwirkung für die Fledermäuse erst nach dem 31. März zulässig.

Für den Ersten Landesbeamten Joachim Gwinner ist dies ein tragfähiger Kompromiss, der den Interessen des Artenschutzes in noch gebotener Weise Rechnung trägt: „Wir wollen den Interessen der Bahn, soweit es rechtlich geht, entgegen kommen. Das ist mit dem gefundenen Vergleich vor dem Hintergrund des streng im Europa- und Bundesrecht geregelten Artenschutzes gerade noch vertretbar“.

In weiteren Gesprächen muss nun, so Gwinner, die Situation für die kommenden Winter 2014/15 geklärt werden. Dabei wird der Gerichtsvergleich für die Wintersaison 2013/14 eine wichtige Richtschnur sein.

 
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