22.1.14
Fledermaus-Kompromiss bei der Sauschwänzlebahn
(lksb) In der zweiten Januarwoche fand eine Erörterungsverhandlung über
das vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises Anfang Dezember
vergangenen Jahres ausgesprochene Winterfahrverbot in den Tunnels
der Sauschwänzlebahn
statt.
Statt einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, einigten
sich das Landratsamt und der Bahnbetreiber auf einen Vergleich,
der sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch die Interessen
der Bahn an Gleisunterhaltungsarbeiten in den Wintermonaten Rechnung
trägt.
Publikumsfahrten mit Dampflokomotiven bleiben aber nach wie vor
in der Winterzeit ausgeschlossen. Hintergrund dafür sind die
bedeutenden Winterquartiere für Fledermäuse in den Tunnels
der Sauschwänzlebahn. Insbesondere der für die sensible
Mopsfledermaus überragend wichtige Weiler Kehrtunnel, dem
mittlerweile wohl zweitgrößten Winterquartier dieser
Art in Deutschland, lässt einen solchen umfassenden Publikumsverkehr
mittels Dampfzugfahrten mit ihrem erheblichen Störpotential
nicht zu.
Hinsichtlich der technisch notwendigen Unterhaltungsarbeiten in
diesem Weiler Kehrtunnel kann in dem von dem Gericht vorgeschlagenen
Vergleich während der Wintermonate nur eine einzige Messzugfahrt
für die Gleisvermessung mit einem langsam fahrenden und Diesel
betriebenen Fahrzeug stattfinden. Weitere Arbeiten sind in diesem
Tunnel nicht gestattet. Für die übrigen Tunnels sind
vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Messzugfahrt nur unaufschiebbare
Arbeiten, die nicht vor Saisonbeginn des Sommerbetriebs der Sauschwänzlebahn
erledigt werden können, vor dem 31. März 2014 zulässig.
Schleifarbeiten sowie Arbeiten an den Tunneldecken und eine eventuelle
maschinelle Eisbeseitigung in den Tunnels sind ebenfalls aufgrund
ihrer Störwirkung für die Fledermäuse erst nach
dem 31. März zulässig.
Für den Ersten Landesbeamten Joachim Gwinner ist dies ein
tragfähiger Kompromiss, der den Interessen des Artenschutzes
in noch gebotener Weise Rechnung trägt: „Wir wollen
den Interessen der Bahn, soweit es rechtlich geht, entgegen kommen.
Das ist mit dem gefundenen Vergleich vor dem Hintergrund des streng
im Europa- und Bundesrecht geregelten Artenschutzes gerade noch
vertretbar“.
In weiteren Gesprächen muss nun, so Gwinner, die Situation
für die kommenden Winter 2014/15 geklärt werden. Dabei
wird der Gerichtsvergleich für die Wintersaison 2013/14 eine
wichtige Richtschnur sein.
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