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25.1.13

Gräfliche Gruften in protestantischen Kirchen

Wer im Gotteshaus beigesetzt werden kann, regelt das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz

(lkpf). Friedhof oder Friedwald, christlich, individuell oder anonym – die Bestattungskultur ist einem ständigen Wandel unterworfen. Für die Angehörigen von Gräfin Claire zu Leiningen-Westerburg-von Madroux hat sich die Frage nicht gestellt. Die Urne mit den sterblichen Überresten der 93-Jährigen wurde kürzlich in der Grünstadter protestantischen Martinskirche beigesetzt – dort, wo schon zahlreiche Mitglieder des Leininger Grafengeschlechts ihre letzte Ruhe gefunden haben. Die Trauerfeier für die Gräfin hat der Grünstadter Dekan Stefan Kuntz gehalten.

Das Leininger Grafengeschlecht ist eng mit Grünstadt und der Martinskirche verbunden, schildert Kuntz. In dem protestantischen Gotteshaus habe es für die Vertreter der beiden Linien – die der Alt- und der Neuleininger – in früheren Zeiten sogar zwei Grafenstühle über den Gruften gegeben. Zahlreiche Mitglieder der Leininger Linie waren dort seit dem 17. Jahrhundert bestattet worden –zuletzt die Urnen von Graf Alexander zu Leiningen-Westerburg-von Madroux und nun seiner Ehefrau, Gräfin Claire.

Dass mit der Pfalz eng verbundene Adelsgeschlechter in evangelischen Kirchen bestattet wurden, ist keine Seltenheit. Beispiele gibt es auch in Zweibrücken, wo in der Alexanderskirche mehrere Wittelsbacher beigesetzt wurden, und in Pirmasens, wo Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt-Hanau-Lichtenberg seine letzte Ruhe fand. In Pirmasens – die Schuhstadt feiert in diesem Jahr ihr 250-jähriges Bestehen – baute Stadtgründer Ludwig IX. die Lutherkirche als seine Residenz- und Garnisonskirche und wurde dort 1790 bestattet, schildert Dekanin Waltraud Zimmermann-Geisert die Historie.

In der Zweibrücker Alexanderskirche habe 2001 die letzte Urnenbeisetzung eines Wittelsbachers stattgefunden, erzählt Pfarrer Viktor Meyer. Obwohl jener Alexander, zu Lebzeiten in München ansässig, katholisch gewesen sei, wurde er in der protestantischen Zweibrücker Kirche im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes beigesetzt, von protestantischer Seite vom damaligen Oberkirchenrat Christian Schad sowie dem früheren Dekan Dieter Oberkircher, erinnert sich Meyer. Seite an Seite mit seinen Ahnen: Bestattet sind hier mehrere Angehörige des Hauses Wittelsbach, unter anderem Pfalzgraf Ruprecht von Veldenz (gestorben 1544) und Pfalzgraf Gustav Samuel Leopold von Pfalz-Kleeburg (gestorben 1731).

Wer in einer Kirche beigesetzt werden könne, regle letztendlich das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht, erklärt die Juristin im Landeskirchenrat, Jill Rohde. Wenn keine gesundheitlichen Gefahren davon ausgingen, öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter nicht beeinträchtigt würden, könnten Grabstätten in Kirchen von der Kirchengemeinde und den jeweiligen Kommunalverwaltungen genehmigt werden – bei „berechtigtem Bedürfnis oder Interesse“. Wie zum Beispiel im Fall der Wittelsbacher, Leininger und Hessen-Darmstadt-Hanau-Lichtenberger Familien.

 
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