25.1.13
Gräfliche Gruften in protestantischen Kirchen
Wer im Gotteshaus beigesetzt werden kann, regelt das rheinland-pfälzische
Bestattungsgesetz
(lkpf). Friedhof oder
Friedwald, christlich, individuell oder anonym – die Bestattungskultur
ist einem ständigen Wandel unterworfen. Für die Angehörigen
von Gräfin Claire zu Leiningen-Westerburg-von Madroux hat
sich die Frage nicht gestellt. Die Urne mit den sterblichen Überresten
der 93-Jährigen wurde kürzlich in der Grünstadter
protestantischen Martinskirche beigesetzt – dort, wo schon
zahlreiche Mitglieder des Leininger Grafengeschlechts ihre letzte
Ruhe gefunden haben. Die Trauerfeier für die Gräfin hat
der Grünstadter Dekan Stefan Kuntz gehalten.
Das Leininger Grafengeschlecht ist eng mit Grünstadt und
der Martinskirche verbunden, schildert Kuntz. In dem protestantischen
Gotteshaus habe es für die Vertreter der beiden Linien – die
der Alt- und der Neuleininger – in früheren Zeiten sogar
zwei Grafenstühle über den Gruften gegeben. Zahlreiche
Mitglieder der Leininger Linie waren dort seit dem 17. Jahrhundert
bestattet worden –zuletzt die Urnen von Graf Alexander zu
Leiningen-Westerburg-von Madroux und nun seiner Ehefrau, Gräfin
Claire.
Dass mit der Pfalz eng verbundene Adelsgeschlechter in evangelischen
Kirchen bestattet wurden, ist keine Seltenheit. Beispiele gibt
es auch in Zweibrücken, wo in der Alexanderskirche mehrere
Wittelsbacher beigesetzt wurden, und in Pirmasens, wo Landgraf
Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt-Hanau-Lichtenberg seine letzte
Ruhe fand. In Pirmasens – die Schuhstadt feiert in diesem
Jahr ihr 250-jähriges Bestehen – baute Stadtgründer
Ludwig IX. die Lutherkirche als seine Residenz- und Garnisonskirche
und wurde dort 1790 bestattet, schildert Dekanin Waltraud Zimmermann-Geisert
die Historie.
In der Zweibrücker Alexanderskirche habe 2001 die letzte
Urnenbeisetzung eines Wittelsbachers stattgefunden, erzählt
Pfarrer Viktor Meyer. Obwohl jener Alexander, zu Lebzeiten in München
ansässig, katholisch gewesen sei, wurde er in der protestantischen
Zweibrücker Kirche im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes
beigesetzt, von protestantischer Seite vom damaligen Oberkirchenrat
Christian Schad sowie dem früheren Dekan Dieter Oberkircher,
erinnert sich Meyer. Seite an Seite mit seinen Ahnen: Bestattet
sind hier mehrere Angehörige des Hauses Wittelsbach, unter
anderem Pfalzgraf Ruprecht von Veldenz (gestorben 1544) und Pfalzgraf
Gustav Samuel Leopold von Pfalz-Kleeburg (gestorben 1731).
Wer in einer Kirche beigesetzt werden könne, regle letztendlich
das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht, erklärt die
Juristin im Landeskirchenrat, Jill Rohde. Wenn keine gesundheitlichen
Gefahren davon ausgingen, öffentliche Interessen oder schutzwürdige
Belange Dritter nicht beeinträchtigt würden, könnten
Grabstätten in Kirchen von der Kirchengemeinde und den jeweiligen
Kommunalverwaltungen genehmigt werden – bei „berechtigtem
Bedürfnis oder Interesse“. Wie zum Beispiel im Fall
der Wittelsbacher, Leininger und Hessen-Darmstadt-Hanau-Lichtenberger
Familien. |