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16.10.07

Regierungspräsidium Stuttgart erweitert Schutzgebiet für einmaliges Moor auf der Schwäbischen Alb

Andriof: Schutz und Pflege für einzigartige Kulturlandschaft

Der Stuttgarter Regierungspräsident Dr. Udo Andriof unterzeichnete am vergangenen Samstag im Anschluss an den traditionellen „Landschaftspflegetag“ des Naturschutzzentrums Schopfloch und des Schwäbischen Albvereins die neue Rechtsverordnung zur Erweiterung des Schutzgebiets für das Naturschutzgebiet „Schopflocher Moor“ im Kreis Esslingen. Das Schutzgebiet wird erweitert bis ungefähr an die Grenze, die den Einfluss des Oberflächenwassers auf das Moor kennzeichnet. Andriof: „Das Schopflocher Moor gehört zu den ältesten Naturschutzgebieten des Regierungsbezirks Stuttgart, ja des ganzen Landes Baden-Württemberg. Die Einmaligkeit eines Moores auf der Schwäbischen Alb und die Besonderheiten des „Schwäbischen Vulkans“ haben schon sehr früh für Aufmerksamkeit gesorgt. Mit der Erweiterung und der Pflege tragen wir dafür Sorge, dass diese herrliche Kulturlandschaft auch für die Nachwelt erhalten bleibt.“

Das Naturschutzgebiet Schopflocher Moor wurde 1942 mit der nur ganz zentralen Fläche des Moores von 43 Hektar unter Schutz gestellt. Im Jahr 1983 vergrößerte eine Erweiterung das Schutzgebiet auf 50 Hektar, brachte aber vor allem inhaltlich einige Neuerungen mit sich: Die Verordnung wurde auf die neue Rechtsbasis des Landesnaturschutzgesetzes gestellt, und es wurde ein absolutes Betretungsverbot der Feuchtwiesen ausgesprochen mit der Konsequenz, dass Besucher das Moor nur noch auf dem zentralen Durchgangsweg betreten dürfen. „Diese Regelung war damals geradezu bahnbrechend, heute ist es eigentlich selbstverständlich, dass sich die Besucher in einem solch empfindlichen Moor auf dem Bohlenweg halten. Da man von diesem festen Weg aus alles sehen kann, lässt es sich auch rechtfertigen, allzu Neugierige auf den „Pfad der Tugend“ zurechtzuweisen,“ erläuterte Andriof.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Schutzzone um das Moor zu klein abgegrenzt worden war. Das Moor lebt ausschließlich von nährstoffarmem Niederschlagswasser. Die Nährstoffarmut ist die Voraussetzung für die Bildung von Torfmoosen. Das Niederschlagswasser, das auf den Wiesen und Feldern in der Nähe des eigentlichen Moores fällt, sickert in den Moorkörper. Im Unterschied zum direkt niedergehenden Regen und Schnee werden dabei Nährstoffe aufgenommen und dem Moor zugeführt. Um das Moor mit seiner speziellen Vegetation und seiner Tierwelt langfristig erhalten zu können, ist es deshalb unabdingbar, in der Umgebung des Moores so zu wirtschaften, dass auch längerfristig keine Beeinträchtigungen von der Bewirtschaftung ausgehen. Hierzu dient die weitere Grenzziehung des Schutzgebiets. Gleichzeitig wird über Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sichergestellt, dass im Erweiterungsgebiet überall so bewirtschaftet wird, dass keine Beeinträchtigungen des eigentlichen Moores zu erwarten sind. Auch der Grunderwerb, den der Schwäbische Albverein bzw. die Torfmoor-Schopfloch-Stiftung schon seit vielen Jahren mit erheblichen Zuschüssen aus Landesmitteln betreibt, soll im Naturschutzgebiet fortgesetzt werden.

Das Schopflocher Moor ist bekannt als weitgehend unbewaldete Fläche. Das war nicht immer so. Einst war das Moor geschlossener Wald, und erst der Mensch hat durch konsequente Nutzung als Streuwiese den offenen Charakter des Moores und seiner Randbereiche hergestellt. Um dieses Landschaftsbild zu erhalten, ist auf Dauer konsequenter Einsatz mit Mähmaschine, Balkenmäher, Freischneidegerät, aber auch mit Motorsäge notwendig. Seit vielen Jahren wird dies im Zusammenwirken zwischen der Naturschutzverwaltung und ehrenamtlichen Kräften gewährleistet, nachdem niemand mehr Einstreu für die Ställe braucht und die feuchten bis nassen Wiesen mäht. Pflege ersetzt also hier – wie in vielen anderen Naturschutzgebieten, wie beispielsweise in vielen Wacholderheiden auch – eine frühere Nutzung, die heute nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist. So ist absehbar, dass die mechanische Pflege auch weiterhin gewährleistet werden muss. „Dass diese Pflege auch möglich sein wird, zeigt die große Anzahl der Helfer und Helferinnen an diesem Herbstsamstag. Gemeinsam wird man auch weiterhin dafür Sorge tragen können, dass der Schutzzweck gewährleistet bleibt,“ betonte Andriof.

Der Regierungspräsident bedankte sich auch bei den anwesenden Frauen und Männern, die beim Landschaftspflegetag mithalfen: „Sie haben heute Ihren Beitrag zum Schutz und zur Pflege des Moores geleistet. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihren Einsatz! Auch wenn der Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft öffentliche Aufgaben sind, so kann die Öffentliche Hand diese aufgrund ihres Umfangs nicht alleine wahrnehmen. Der hier vorhandene Hochmoorrest ist ein einzigartiges Stück Natur, das in die Kulturlandschaft eingebettet ist. Kulturlandschaft aber braucht Bewirtschaftung und Pflege, und in diesem Gesamtzusammenhang muss der heutige Landschaftspflegetag gesehen werden.“

Die neue Schutzgebietsverordnung wird rechtswirksam, sobald der Text im Gesetzblatt abgedruckt und eine gesetzlich vorgeschriebene Zweiwochen-Frist verstrichen ist.

 

 

 
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