15.1.07
Bisher unbekanntes Römisches Kastell aus dem 1. Jahrhundert
n. Chr. bei Burladingen im Zollernalbkreis entdeckt
Bei Untersuchungen
(sog. Geophysikalische Prospektion), die im Auftrag des Regierungspräsidiums
Tübingen - Archäologische Denkmalpflege - vorgenommen wurden,
entdeckte man im Dezember 2006 westlich von Burladingen, Zollernalbkreis,
ein römisches Kastell. Es liegt in ebenem Gelände nördlich der
B 32, im Gewann „Schlichte", wenig westlich der Wasserscheide. Die
bildhafte Darstellung der Untersuchungsergebnisse (sog. Magnetogramm)
zeigt eine nahezu quadratische Grabenanlage mit Seitenlängen von
rund 160 m. Auf jeder Seite war der ungefähr 2 m breite Graben
auf einer Länge von etwa 9 m unterbrochen. Dort lagen die Kastelltore,
die durch ein vorgelegtes, 8,5 m langes Grabenstück zusätzlich
geschützt waren. Aufschlüsse über die Innenbebauung des Kastells
haben die Messungen bisher nicht ergeben, doch befanden sich keine
Steinbauten auf dem Kastellgelände. Bei dem neu entdeckten Kastell
handelt es sich allem Anschein nach um ein mit Wall, Palisaden
und Wehrgraben befestigtes, so genanntes Marschlager, in dem Soldaten
unterbracht waren, die ein reguläres, unmittelbar südlich des
Marschlagers gelegenes Kastell errichtet haben. Dieses südlich
des neu entdeckten Wehrlagers, jenseits von Hohenzollerischer
Landesbahn und B 32 gelegene Hilfstruppenkastell, das gegen 80
n. Chr. unter Kaiser Vespasian (69 - 79 n. Chr.) für eine etwa
500 Mann starke Infanterieeinheit erbaut worden war, ist seit
1912 bekannt. Nach dessen Fertigstellung dürfte das Marschlager
aufgegeben worden sein. Weitere Erkenntnisse zum archäologischen
Umfeld des neu entdeckten Militärlagers werden von einer Fortführung
der Messungen erwartet. Es wird das Verfahren der Geophysikalischen
Prospektion eingesetzt, bei der durch im Boden vorhandene Strukturen
hervorgerufene Abweichungen im Erdmagnetfeld gemessen werden. Diese
Abweichungen im Erdmagnetfeld können in Bildern (Magnetogrammen)
dargestellt werden, die Rückschlüsse auf im Boden verborgene archäologische
Strukturen zulassen. Als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung
soll das neue Kastell gemäß §12 des Denkmalschutzgesetzes von
Baden-Württemberg in das Denkmalbuch eingetragen werden.
[RP Tübingen]
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