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15.1.07

Bisher unbekanntes Römisches Kastell aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. bei Burladingen im Zollernalbkreis entdeckt

Bei Untersuchungen (sog. Geophysikalische Prospektion), die im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen - Archäologische Denkmalpflege - vorgenommen wurden, entdeckte man im Dezember 2006 westlich von Burladingen, Zollernalbkreis, ein römisches Kastell. Es liegt in ebenem Gelände nördlich der B 32, im Gewann „Schlichte", wenig westlich der Wasserscheide.

Die bildhafte Darstellung der Untersuchungsergebnisse (sog. Magnetogramm) zeigt eine nahezu quadratische Grabenanlage mit Seitenlängen von rund 160 m. Auf jeder Seite war der ungefähr 2 m breite Graben auf einer Länge von etwa 9 m unterbrochen. Dort lagen die Kastelltore, die durch ein vorgelegtes, 8,5 m langes Grabenstück zusätzlich geschützt waren. Aufschlüsse über die Innenbebauung des Kastells haben die Messungen bisher nicht ergeben, doch befanden sich keine Steinbauten auf dem Kastellgelände.

Bei dem neu entdeckten Kastell handelt es sich allem Anschein nach um ein mit Wall, Palisaden und Wehrgraben befestigtes, so genanntes Marschlager, in dem Soldaten unterbracht waren, die ein reguläres, unmittelbar südlich des Marschlagers gelegenes Kastell errichtet haben. Dieses südlich des neu entdeckten Wehrlagers, jenseits von Hohenzollerischer Landesbahn und B 32 gelegene Hilfstruppenkastell, das gegen 80 n. Chr. unter Kaiser Vespasian (69 - 79 n. Chr.) für eine etwa 500 Mann starke Infanterieeinheit erbaut worden war, ist seit 1912 bekannt. Nach dessen Fertigstellung dürfte das Marschlager aufgegeben worden sein.

Weitere Erkenntnisse zum archäologischen Umfeld des neu entdeckten Militärlagers werden von einer Fortführung der Messungen erwartet.

Es wird das Verfahren der Geophysikalischen Prospektion eingesetzt, bei der durch im Boden vorhandene Strukturen hervorgerufene Abweichungen im Erdmagnetfeld gemessen werden.

Diese Abweichungen im Erdmagnetfeld können in Bildern (Magnetogrammen) dargestellt werden, die Rückschlüsse auf im Boden verborgene archäologische Strukturen zulassen.

Als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung soll das neue Kastell gemäß §12 des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg in das Denkmalbuch eingetragen werden.

[RP Tübingen]

 

 

 
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