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24.8.06

Gemeinnützigkeit auf dem "Prüfstand"

Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Reform der "abgabenrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Zwecke" bedeutet eine nicht hinzunehmende Erschwerung der gemeinnützigen Arbeit.

In seinem Gutachten zur Reform der "abgabenrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Zwecke" vom 8. August 2006 kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen zu dem Ergebnis, dass der Staat angesichts einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs durch gemeinnützige Organisationen deren Steuerprivilegien einer grundsätzlichen Revision unterziehen müsse.

Gemeinnützigkeit, so das Gutachten, bedeute, dass sog. "Kollektivgüter" bereitgestellt werden, die von der Allgemeinheit genutzt werden und bei denen eine verstärkte Nutzung auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Konkret: "Die Grundlagenforschung, die Pflege des kulturellen Erbes sowie Mildtätigkeit in einem eng verstandenen Sinne liefern klassische Beispiele solcher Kollektivgüter."

Solche "Kollektivgüter" bereitzustellen sei oiginär Aufgabe des Staates. Steuerliche Vergünstigungen resultierten dann aus "der Einsicht, dass ohne jede staatliche Förderung Kollektivgüter privat nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt würden."

Im Weiteren kommt der Beirat jedoch zu der Erkenntnis, dass weite Bereiche der steuerlichen Förderung Gebiete betreffen, in denen zwar selbstlos gehandelt wird. Ihr Nutzen kommt nicht der Allgemeinheit zu Gute kommt, sondern der Kreis der Personen, die von der gemeinnützigen Tätigkeit profitieren, ist räumlich oder beruflich begrenzt.

Die Forderungen des Beirats laufen darauf hinaus, dass "eine reformierte Abgabenordnung deshalb strikt zwischen der staatlichen Anerkennung einer gemeinnützigen Tätigkeit und dem Vorliegen eines steuerbegünstigten Zwecks wegen Gemeinnützigkeit trennen und nur Letzteres regeln" sollte. Die Anerkennung eines Non-Profit-Status würde damit nicht automatisch Steuervergünstigungen mit sich bringen, sondern nur eine Würdigung der besonderen Qualität der geleisteten Arbeit bedeuten und zu einem Kriterium für andere Vergünstigungen werden. Besonders sollte dies nur kommunal oder eng regional begrenzte Organisationen treffen, da die Verknüpfung von lokaler Arbeit mit bundes- oder landessteuerlicher Privilegierung nicht begründbar sei.

Unter den auch weiterhin als steuerbegünstigt anzuerkennenden Bereichen wird dann zwar ausdrücklich die Pflege des kulturellen Erbes genannt, aber der weitere Forderungskatalog enthält eine drastische Neuformulierung des Spendenrechts: Aus der staatlichen Förderung über Steuervergünstigungen sollten sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch sog. Aufwandsspenden gestrichen werden.


Unser Kommentar

Den Beirat hat das Problem bewegt, dass unter dem Begriff der Gemeinnützigkeit vieles mitsegelt, was den freien Wettbewerb der Dienstleister verzerrt. Immerhin anzuerkennen ist, dass die Förderung des kulturellen Erbes so ausdrücklich genannt wird; bedenklich ist aber, dass der Staat für sich ein primäre Verantwortung in Anspruch nimmt. Gemeinnützigkeit wird unter anderem so definiert, "dass der Staat bei der Wahrnehmung von Aufgaben entlastet wird, die in seine Verantwortung fallen".

Da kann man nur sagen "Ja, lieber Staat, dann mach mal! Aber mach es so gut und so unpolitisch und so unparteilich wie wir!"

Der Beirat vergisst anscheinend, dass Mitgliedsbeiträge um so bereitwilliger fließen, je deutlicher damit die Steuerbelastung, die nicht nur subjektiv ohenhin als zu hoch empfunden wird, sinkt. Er vergisst auch, dass ohne Aufwandsspenden eine effiziente Kulturarbeit gar nicht zu leisten ist. Aufwandsspenden heißt nun einmal, dass ERST ein Aufwand in Euro und Cent geleistet wird und dass DANN ein Bruchteil davon über eine Spendenbescheinigung steuerlich wieder geltend gemacht wird.

Im Endeffekt also doch eine Erschwernis der Arbeit, wenn nicht gar die Kulturarbeit an den Rand der finanziellen Möglichkeiten gebracht wird.

Das ganze erinnert fatal an Eichels Kahlschlagpläne vor ein paar Jahren, als er in sozialistischer Geldeinnehmer-Manier die Gemeinnützigkeit ganz streichen wollte.


>> Das ganze Gutachten gibts beim BMF

 

 

 
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