17.7.07
Förderung des Ehrenamts mit Haken
Wie die Wochenzeitung "Das Parlament" berichtete, hat
der Bundestag am 6. Juli ein Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Eingeführt
wurde ein Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
in Höhe von 500 €, die Anhebung der Übungsleiterpauschale
auf 2100 € und die Anhebung der Spendenabzugsfähigkeit
von 5 auf 20% der steuerpflichtigen Einnahmen.
In der Debatte wurden allerdings Widersprüche klar. So wurde
das Gesetz damit begründet, dass das Ehrenamt gestärkt
werden sollte, indem der Staat den Engagierten einen Bruchteil
des Aufwands zurückgebe, den diese durch ihre Tätigkeit
hätten (Petra Hinz, SPD). Damit sollte der Einwand zurückgewiesen
werden, der ehrenamtlich Tätige hätte erst einen Vorteil
aus dieser Regelung, wenn er überhaupt Einnahmen aus dem
Ehrenamt erziele. "Wer unentgetlich arbeitet, erhält
nichts" (Volker Wissing, FDP).
Gemessen an der Tatsache, dass Hunderttausende von ehrenamtlich
Tätigen keinerlei Einkünfte aus ihrem Ehrenamt ziehen,
geht die "Reform" in der Tat an dem von der Regierung
verkündeten Ziel vorbei. Das liegt vermutlich daran, dass
die Abgeordneten der Regierungsparteien von der alltäglichen
Ausgestaltung des Ehrenamts wenig Ahnung haben. Es ist keine Begünstigung
des Ehrenamts
Allenfalls der Weg über die Anerkennung des Aufwands als
Aufwandsspende seitens des Vereins selbst kann hier tatsächlich
helfen. Vielelicht ist ja das der Sinn der Anhebung der Abzugsfährigkeit
von Spenden. Es wäre zu wünschen.
Das Parlament, Nr. 28 v. 9.7.07 S. 8
Das Sitzungsprotokoll unter http://www.bundestag.de/bic/a_prot/2007/ap16109.html
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