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28.10.06

Karlsruhe: Kulturgüterstreit - Alles andere als Entwarnung

"3-Säulen-Modell bedeutet einen tiefen Eingriff in die Kultur des Landes"

Nach übereinstimmender Auffassung von Dr. Ehrle, des Leiters der Badischen Landesbibliothek, und Prof. Klose, des Vorsitzenden der Badischen Bibliotheksgesellschaft, ist der Streit um die badischen Handschriften noch keineswegs entschärft, geschweigedenn ad acta gelegt. Dies betonten beide bei der Eröffnung der Ausstellung "Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek - Europäisches Kulturerbe".
Die mittelalterlichen Handschriften, die durch Auslagerung schon 1939 vor dem Schicksal der übrigen Bestände des Landesbibliothek bewahrt wurden, seien als Ensembe ein Kulturerbe von europäischem Rang, erläuterte Dr. Ehrle. Sie aufzugeben bedeute einen Vertrauensverlust gegenüber der Schutzaufgabe des Staates.
Zur Frage der Eigentumsverhältnisse erläuterten die beiden Fachleute, dass mit Landtagsbeschluss vom 25. März 1919 das Eigentum an den Domänenvermögen auf das Land Baden übergangen sei. Die Rechte des Landes an den Kunstschätzen seien also absolut nicht so zweifelhaft, wie die Landesregierung das darstelle.
Das von der Landesregierung favorisierte 3-Säulen-Modell, Gelder der Landesstiftung, privater Sponsoren und des Kulturhaushalts zur Finanzierung der erforderlichen 30 Millionen € zusammenzuführen, sei eine akute Gefährung. Die Gründe dafür: Die für die Handschriften abgezweigten Gelder stehen den übrigen Fördermaßnahmen nicht zur Verfügung, es werde also nur anderswo eingespart. Ebenso liege der Fall bei der Kürzung von Ankaufsmitteln aus dem Kulturetat. Auf Jahre hinaus seien also damit die baden-württembergischen Kulturinstitutionen zur Mittelmäßigkeit verdammt.
Hauptgefahr für die Handschriften sei jedoch ihre Unterwerfung unter Maßgaben aus Sponsorenverträgen. Mit einem Sposoring erwerbe der Geldgeber Eigentum an den Handschriften, die er dann als Leihgabe wieder - so die Vorstellung der Landesregierung - der Badischen Landesbibliothek zur Verfügugn stellen könne. Was aber geschähe, wenn der Sponsor Konkurs anmelde oder von einem anderen Investor aufgekauft würde? Dann seien die Handschriften selbstverständlicher Bestandteil des Firmenvermögens und würden als totes Kapital behandelt. Darüber hinaus habe der Investor natürlich Ansprüche, sein Eigentum auch zur Hebung des eigenen Firmenimages einzusetzen. Das heißt, er würde es mit größter Selbstverständlichkeit sowohl Geschäftspartnern zeigen als auch in verschiedenen Ausstellungen als "sein" Kulturgut präsentieren wollen. 500 oder 800 Jahre altes Kulturgut, das extrem sensibel auf Umwelteinflüsse reagiert, einer solchen Behandlung auszusetzen, käme einer schnellen Vernichtung der Handschriften gleich. Nicht umsonst würden nach zeitgemäßen Kriterien Handschriften nur noch - wenn überhaupt - alle acht Jahre der Öffentlichkeit gezeigt.
Natürlich könne das Land in den Sponsorenverträgen solche Dinge regeln. Wenn man aber keine Sponoren mehr finde. so die Bedenken weiter, werde das Land auch zu ungünstigeren Konditionen abschließen.

Deutschland, Europa, ja die Welt blickt auf Baden-Württemberg.
Wenn hier die Dämme brechen, wenn Kulturgut verkauft wird, um den Staatshaushalt zu entlasten, dann brechen die Dämme, dann sinkt der Respekt gegenüber dem historischen Erbe. Dann bekommt Baden-Württemberg einen eher ungewollten Spitzenplatz in der Kulturlandschaft. "Wehret den Anfängen!", so der Aufruf der Karlsruher Experten. Vetreter des deutschen Adels seien bekanntermaßen im internationalen Kunsthandel auf der gezielten Suche nach unklaren Besitzverhältnissen.

Das Protokoll der landtagssitzung vom 11. 10.06 ist unter http://www.landtag-bw.de/dokumente/plenarprotokolle/index.asp nachzulesen.

 

 

 

 
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