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28.9.06

Kulturgut vor dem Ausverkauf
Minister beschwichtigen

Das Land Baden-Württemberg strebt weiterhin den Verkauf von wesentlichen Teilen der badischen Handschriftensammlung an, um den Ausgleich mit dem Haus Baden zu ermöglichen. Dies erklärten Wissenschaftsminister Peter Frankenberg und Finanzminister Gerhard Stratthaus vor der Presse in Stuttgart.

Nach Aussage von Finanzmimister Stratthaus liegt das Kernproblem der geplanten Aktion darin, dass die seit 1919 strittigen Eigentumsverhältnisse an den Kunstgütern des badischen Fürstenhauses nie endgültig geklärt wurden und auch die Überführung in die Anfang der 50er Jahre geplante Zähringerstiftung nie rechtskräftig oder nachvollziehbar vollzogen wurde. Nach Auffassung der Landesregierung sind Teile der Kunstschätze, die heute einen Kernbestand sowohl des Badischen Landesmuseums als auch der Staatlichen Kunsthalle und der Karlsruher Landesbibliothek bilden, unstreitig Besitz des Hauses Baden und könnten, ohne dass die Landesregierung Einwände erheben könnte, von heute auf morgen veräußert werden. Dazu gehören die Türkenbeute, die Münz- und die Waffensammlung im Badischen Landesmuseum. Insgesamt wird der Wert dieser Kunstschätze auf 250 - 300 Millionen € geschätzt.Diese für das Land heikle Lage gehe u.a. darauf zurück, dass auch im 19. Jahrhundert schon keine klare Trennung zwischen Familien- und Staatsbesitz getroffen wurde.

Die Landesregierung steht auf dem Standpunkt, dass der mit dem Haus Baden getroffene Vergleich die beste Lösung für das Land und einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang eindeutig vorzuziehen sei. Demnach verzichte das Haus Baden gegen Überlassung von Teilen des Bibliotheksbestandes im geschätzten Wert von 70 Millionen € definitiv auf alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Land, was die übrigen Kunstschätze angeht. Darin eingeschlossen sei auch der gesamte noch in Schloss Salem befindliche Kunstbesitz. Diesen Kern für das Land zu sichern habe, so die Minister einhellig, eindeutigen Vorrang. Nur der unter Abwägung der Möglichkeiten geschlossene Vergleich gebe die erforderliche Rechtssicherheit und sichere dem Land auch die ihm eindeutig nicht gehörenden Kulturgüter.
Der zu erzielende Betrag von 70 Millionen solle in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, die die Vorfinanzierungen des Hauses Baden, die für die Restaurierung von Schloss und Kirche in Salem erbracht worden waren, refinanziert und darüber hinaus in der Lage ist, das Ensemble zu erhalten. In der Stiftungsvereinbarung sei auch das Wohnrecht für den Markgrafen im Schloss gesichert.
Für die Auswahl der zu verkaufenden Stücke werde eine Kommission aus Fachleuten eingerichtet, die eine Abwägung zwischen einem erzielbaren Ertrag, der weiteren wissenschaftlichen Benutzbarkeit der Badischen Landesbibliothek und der Sicherung der originären Interessen an badischer Landesgeschichte vorzunehmen habe. Insgesamt wird der zur Diskussion stehende Bestand auf 3600 Handschriften, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln beziffert. Frankenberg nannte allerdings jegliche Wertangabe von Einzelstücken, auch die ins Auge gefasste Zahl der letztlich zu verkaufenden Stücke, höchst zweifelhaft und reine Spekulation.
Lieblingsvorstellung der Minister ist es allerdings, dass sich zahlungskräftige Sponsoren aus Baden-Württemberg finden, die die wichtigsten Stücke der Sammlung nicht nur im Land, sondern gleich in der Badischen Landesbibliothek lassen.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" veröffentlichte mittlerweile einen von 19 Professoren und Kunsthistorikern, darunter Wissenschaftler der US-Eliteuniversitäten Harvard, Yale und Princeton, unterzeichneten Offenen Brief an die Landesregierung. Der Verkauf sei ein Akt der Barbarei, wie er Bibliotheken sonst nur in Kriegszeiten widerfahre, heißt es darin. "Sollen wir jetzt Karlsruhe in die Liste von Desastern einordnen?" so die provokative Frage. Es werde "weltweit als deutliches Signal registriert, dass in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen".

Der SWR zitiert das Gutachten des Heidelberger Professors für Verfassungsgeschichte Reinhard Mußgnug, der dem Land rät, den Prozess gegen das Haus Baden zu riskieren. Er bezieht sich auf das im 19. Jahrhundert geltende "Fürstenrecht", wonach Güter, die aufgrund des Regierungsamtes Eigentum des Großherzogs waren, nicht veräußert werden durften, sondern in vollem Umfang dem Staat zugerechnet wurden und auf den Nachfolger übergingen. Mit dem Ende der Monarchie sei das Eigentum auf den neuen Souverän, das Volk von Baden, übergegangen, argumentierte Mußgnug.

Hat sich dadurch die Lage "entschärft", wie die Landesregierung hofft?

Auf der einen Seite stehen die Ansprüche des Hauses Baden - ob berechtigt oder unberechtigt, könnte nur ein Gericht in einem langwierigen Prozess entscheiden.
Auf der anderen Seite stehen die historischen Versäumnisse im Land Baden, wo - wohl aus einer tiefen Verbundenheit mit dem Haus Baden heraus - nach 1918 keine radikale Klärung der Verhältnisse stattfand, wo auch die Zusage der Zähringerstiftung in den 1950er Jahren nicht nachhaltig hinterfragt worden war.
Da ist die Angst der Landesregierung, mit einem Prozess schlafende Hunde zu wecken und evtl. essentielle Teile des Kulturguts zu verlieren.
Da ist aber weiterhin ein sehr bedenkliches Element in der Argumentation der Landesregierung. "Badische" Stücke sollen gerettet werden, sagt sie. Badisch heißt hier, für die badische Landesgeschichte wichtig. Nicht alles, was in den Klosterbibliotheken lag, sei auch dort entstanden, und nicht jedes Kloster sei "badisch". Da wird der Minister noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten haben.
Was übrig bleibt ist die tiefe Sorge um den Ausverkauf von Kulturgut. Das sollte sich ein wohlhabendes Land wie Baden-Württemberg nicht leisten wollen.

Die Lage hat sich keineswegs entschärft. Wachsamkeit ist von Nöten. Kultur und kulturelles Erbe sind unteilbar!

 


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