Regierungspräsidium
Freiburg begrüßt Einigung der Stadt Freiburg mit dem Betreiber
des Windparks "Roßkopf"
Maßvolle
Betriebszeitenbeschränkung in den Sommermonaten - Fledermausmonitoring
wird fortgesetzt
Regierungspräsident
Dr. von Ungern-Sternberg begrüßt die Einigung zwischen der
Stadt Freiburg und der Regiowind GmbH & Co. KG, um die Gefährdung
der am Roßkopf vorkommenden streng geschützten Fledermausarten
zu minimieren. Nach dieser Vereinbarung wird die Wirkungskontrolle,
mit der die Todesursachen von im Bereich der Windkraftanlagen
vorgefundenen Fledermäusen bestimmt werden soll, fortgeführt;
außerdem verpflichtet sich der Betreiber, vom 01.07.2005
bis zum 30.09.2005 zwei der vier Windkraftanlagen zwischen
Sonnenuntergang und -aufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten
abzuschalten.
Genehmigungsbehörde und Betreiber reagieren damit auf die
Ergebnisse eines Gutachtens, das letzterer selbst in Auftrag
gegeben hatte.
Das Regierungspräsidium Freiburg weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass es schon zum Zeitpunkt der Genehmigung
der Windkraftanlagen vor zwei Jahren Bedenken wegen möglicher
Beeinträchtigungen der am Roßkopf vorhandenen Fledermauspopulationen
gab. In einer Nebenbestimmung der Genehmigung war daher
damals schon vorsorglich festgelegt worden, dass die Genehmigungsbehörde
zum Schutz der Fledermauspopulation weitere Auflagen festsetzen
kann; mögliche Betriebszeitenbeschränkungen, selbst wenn
diese zur Unwirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebes führen
sollten, wurden damals schon ausdrücklich benannt.
Dies ist vom Betreiber so akzeptiert worden.
Die geschlossene Vereinbarung, die zwischen der Stadt Freiburg
und dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt wurde, ist
nach Auffassung von Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg
äußerst maßvoll: "Die betriebsbedingten Einschränkungen
werden zu sehr geringen wirtschaftlichen Verlusten bei den
Windradbetreibern führen".
Die Betriebsbeschränkungen, so der Regierungspräsident,
sind noch nicht dauerhaft zementiert: "Sollten die weiteren
Untersuchungen in diesem Jahr ergeben, dass weiterhin Fledermäuse
an den Anlagen in einer nicht unerheblichen Anzahl zu Tode
kommen, wird dies zwar zu einer Ausdehnung der Beschränkungen
auf alle 4 Windkraftanlagen führen, sofern der Betreiber
keine gleich wirksamen, beispielsweise akustische oder optische
Alternativen zum Schutz der Fledermäuse nachweisen kann.
Sollte der Betrieb der Windkraftanlagen aber nicht ursächlich
für den Tod der Fledermäuse verantwortlich sein, kann der
Betreiber die Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung kündigen.
"
Das Regierungspräsidium kann im Übrigen nicht nachvollziehen,
dass das Ergebnis des Gutachtens durch gezieltes Auslegen
von Fledermauskadavern manipuliert sein soll, wie es der
Betreiber in den Medien darstellte. Der vom Betreiber beauftragte
Gutacher, ein bundesweit anerkannter Fledermausexperte,
hat die für diese These sprechenden Argumente selbst mit
Gegenargumenten entkräftet und weitere Argumente genannt,
warum er dies für ziemlich unwahrscheinlich erachtet.
Unabhängig vom Fledermaus-Monitoring bei den Windkraftanlagen
"Roßkopf" in Freiburg lässt das Regierungspräsidium Freiburg
zur Zeit eine Studie zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen
von Windkraftanlagen auf Fledermäuse in Südbaden erarbeiten
(Laufzeit Juli 2004 bis November 2005). Die Studie soll
klären, ob die von verschiedenen Standorten in Deutschland
und auch aus dem Ausland bekannt gewordenen Beeinträchtigungen
auch im Regierungsbezirk Freiburg auftreten. Als ein Zwischenergebnis
zeigte sich hier, dass nicht nur die Windkraftrotoren am
Roßkopf Fledermäuse gefährden, sondern dieses Phänomen an
weiteren Anlagen auftritt, insbesondere an denjenigen, die
in der westlichen Vorbergzone des Schwarzwaldes an von Wald
umgebenen Standorten errichtet worden sind. Aufbauend auf
den Ergebnissen sollen daher Empfehlungen für die Berücksichtigung
der nach dem Naturschutzrecht streng geschützten Fledermausarten
bei der Genehmigung sowie für den Betrieb von Windkraftanlagen
ausgearbeitet werden.
12.5.2005
Regierungspräsidium Freiburg
|