Natur

  

Wertvoller Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten

Nach zehnjährigem Verfahren jetzt besserer und dauerhafter Schutz - Kompromiss über das traditionelle Hohentwielfest gefunden

Der Freiburger Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg hat heute gemeinsam mit dem Freiburger Forstpräsidenten Meinrad Joos den Hohentwiel bei Singen umfassend unter Naturschutz gestellt. Es handelt sich um ein großflächiges Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Ein Teil davon ist zugleich als Bannwald ausgewiesen. Über 10 Jahre hat es gedauert, bis jetzt die beiden Präsidenten vor Ort die gemeinsame Verordnung unterzeichnen konnten. Das strenger geschützte Naturschutzgebiet umfasst etwa 140 ha. Die Burgruine und die Staatsdomäne sowie Grünlandflächen am Fuß des Hohentwiels bilden ein rund 60 ha großes Landschaftsschutzgebiet. Ergänzt wird beides durch einen rund 20 ha großen Bannwald. Insgesamt steht damit der ganze "Hontes", wie der Hohentwiel bei den Einheimischen genannt wird, mit über 200 ha unter besonderem Naturschutz.
Bereits 1941 wurde der Hohentwiel - damals noch württembergische Exklave - mit Ausnahme der Burgruine und des Domänenhofs auf halber Höhe zu einem rund 108 ha umfassenden Naturschutzgebiet erklärt. Die jetzt über 60 Jahre alte Verordnung war nicht mehr zeitgemäß und musste dem heutigen Stand des Naturschutzes angepasst werden.
Ein längerer Konfliktpunkt war das Hohentwielfest. Viele Naturschützer kritisierten Zeitpunkt und Umfang dieses Festes und wiesen insbesondere auf die Störungen der Brutvögel hin. Nach mehreren Gesprächen mit der Stadt Singen wurde im November 2003 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Darin sind die Rahmenbedingungen für das traditionelle Hohentwielfest geregelt. Vor allem konnte jetzt Konsens über Zeitpunkt und Umfang dieses traditionellen Festes erzielt werden.
Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist u.a. die Erhaltung des Gebiets als ungewöhnlich vielfältiger Naturraum. Außerdem werden bestimmte Arten und Lebensräume des europäischen Schutzgebietsnetzes "NATURA 2000" geschützt, insbesondere Kalkmagerrasen, Schutthalden und wärmeliebende Gebüsche, weiterhin Schlucht- und Hangmischwälder, natürliche und naturnahe Felsformationen und ihre Felsspaltenvegetation sowie Arten der europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Der Hohentwiel ist ein geomorphologisch einzigartiger vulkanischer Kegelberg des Hegaus mit landschaftsbestimmender Wirkung. Er gilt als ein ökologisch hochwertiges komplexes Schutzgebiet, das aus Ruine, Felsen, Offenlandbereichen und Wäldern besteht. Die Besucher des "Hontes" werden durch ein umfangreiches Konzept über die Besonderheiten informiert. Ein Faltblatt, eine Broschüre und eine CD-Rom geben detaillierte Informationen zum Berg und zum vor kurzem eröffneten "Vulkanpfad Hohentwiel". Die neuen Informationstafeln ermöglichen dem Besucher einen Überblick über das Schutzgebiet an den wichtigsten Zugängen. Ergänzt wird dies durch eine bessere Besucherlenkung. Damit wird das Ziel verfolgt, den Hohentwiel möglichst vielen interessierten Besuchern näher zu bringen. Gleichzeitig sollen aber auch genügend Rückzugsgebiete für eine Vielzahl vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten geschaffen und gesichert werden.
Forstpräsident Meinrad Joos hob die besondere Bedeutung des Bannwaldes Hohentwiel hervor. Bei dem bereits 1923 ausgewiesenen Bannwald handelt es sich um das zweitälteste Waldschutzgebiet in Baden-Württemberg, dem im Rahmen der Wald-Schutzgebiets-Konzeption der Landesforstverwaltung ein herausragender Stellenwert zukommt. Seit mehr als 80 Jahren wird hier in einem waldökologisch interessanten Laubwaldgebiet sog. "Prozessschutz" - das bedeutet weitestgehend unbeeinflusste Entwicklung - betrieben, der in einer Reihe wissenschaftlicher Veröffentlichungen gewürdigt wurde. Für die fachliche Betreuung des Bannwaldes ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg zuständig. Joos: "Ich begrüße es sehr, dass mit der neuen Verordnung ein Ausgleich zwischen den Belangen des Natur- und Artenschutzes und der waldökologischen Forschung gefunden werden konnte."
Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg sagte bei der Unterzeichnung der Verordnung: "Ich freue mich über den guten Abschluss nach langem Verfahren und besonders über den Kompromiss, der mit der Stadt Singen über das traditionelle Hohentwielfest erzielt wurde." Der Regierungspräsident wies auch auf die gute Kooperation mit dem Forst, der Liegenschaft und den verschiedenen Verbänden hin, die gemeinsam mit der Stadt Singen den Schutz des Hohentwiels mittragen. "Ich bin überzeugt, dass hier ein beispielhafter Kompromiss gelungen ist, nämlich erstens den Hohentwiel als einen der schönsten Hegauberge dauerhaft zu schützen und zweitens den Hohentwiel auch künftig als Kulturgut zu nutzen", so von Ungern-Sternberg.

29.3.2004
Regierungspräsidium Freiburg

 

   

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