Grundbegriffe: Kloster

  

Klausur

der innere, nur den Mönchen bzw. Nonnen vorbehaltene Klosterbereich.
Die Klausur umfasste den Kreuzgang und die den Mönchen selbst vorbehaltenen Räumlichkeiten und schloss z.B. weltliche Besucher, bei den Zisterziensern auch die Laienmönche aus. Sie bot den einzigen Zugang zum Mönchschor der Kircxhe von außen. Außerhalb der Klausur liegen daher z.B. das Gästehaus und die Wohnung des Abts.
Noch heute ist in vielen Mönchsklöstern das Betreten durch Frauen nicht gestattet.

Beispiel: Bronnbach (Main-Tauber-Kreis), Vedute im Bernhardus-Saal mit deutlichem, vom Wirtschaftsbereich abgesetztem Klausurbezirk
Maulbronn, Klausurpforte im westlichen Kreuzgangflügel

   

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