Seitenschiff Schmalere und niederere langgestreckte Räume
zu beiden Seiten des Mittelschiffs der basilikalen
Anlage und so Teil einer mehrschiffigen Anlage. Meist als
dreischiffige Kirche, bei aufwendigen Bauten auch fünf-
oder gar siebenschiffig verwirklicht. Seitenschiffe laufen in
der Regel in in ihrer Achse liegenden Seitenapsiden links
und rechts der Chorapsis aus. Beispiel: Ulm, Münster |
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