Denkmäler
sind materielle menschliche Hinterlassenschaften von historischer
Bedeutung, die über einen möglichen, aber nicht notwendigen
ästhetischen Stellenwert hinaus historische Quellen zur Kenntnis
früheren Lebens sind.
Manfred Rösch
In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 2/2002 S. 68
Konsequenz:
Mit dieser
Definition erweitert sich der "engere" Denkmalbegriff
auf alle Arten von Sachüberresten, die sich von den musealen
Überresten dadurch unterscheiden, dass sie nicht in die konservierende
Umgebung eines Musems verbracht worden sind. Sie unterliegen damit
der "normalen" Abnutzung durch Nutzung, Gebrauch oder
Verwitterung.
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