Denkmalbegriff


Denkmäler sind materielle menschliche Hinterlassenschaften von historischer Bedeutung, die über einen möglichen, aber nicht notwendigen ästhetischen Stellenwert hinaus historische Quellen zur Kenntnis früheren Lebens sind.

Manfred Rösch
In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 2/2002 S. 68

Konsequenz:
Mit dieser Definition erweitert sich der "engere" Denkmalbegriff auf alle Arten von Sachüberresten, die sich von den musealen Überresten dadurch unterscheiden, dass sie nicht in die konservierende Umgebung eines Musems verbracht worden sind. Sie unterliegen damit der "normalen" Abnutzung durch Nutzung, Gebrauch oder Verwitterung.

   
   

im Detail:

weiter:

Denkmalschutz

siehe auch:

Provokation 1
Provokation 2

zurück:


Zurück:
Startseite -
Register - Impressum
zur ZUM
© Badische Heimat 2003