Revolution 1848/49

 

Die Verfassungsdiskussion

Spitze des Reiches war ein Erbkaiser, der zugleich König von Preußen war. Der Reichstag teilte sich in zwei Kammern, ein Staatenhaus mit den Vertretern der Regierungen und ein direkt gewähltes Volkshaus. Reichsangelegenheiten waren die Außenpolitik, die Verfügung über das Militär und wirtschaftliche Belange des Gesamtstaates (Zoll, Handel, Münzen und Maße). Reichsrecht sollte Landesrecht brechen.

Das demokratische Prinzip äußerte sich im allgemeinen und gleichen Wahlrecht zum Volkshaus. Dieses wirkte bei der Gesetzgebung mit und kontrollierte die Reichsregierung. Die Reichsminister sollten dem Reichstag gegenüber verantwortlich sein.

Die fortschrittliche Kräfte übten Kritik an diesem Verfassungsentwurf, wie die nebenstehende Karikatur zeigt. Er sei anachronistisch, und nur eine Republik könne die liberalen Rechte und die Souveränität des Volkes wahren. Die Spitze dieser Karikatur richtet sich aber nicht allein gegen die Idee eines Kaisertums für Deutschland, sondern auch gegen die Person des künftigen Kaisers, der eindeutigerweise als Schaf dargestellt ist. Gemeint ist zweifellos der Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV. Es wäre aber auch zu fragen, ob er nicht auch als Wolf im Schafspelz dargestellt ist.
 

"Alte Professoren der alten Geschichten wollen dem jungen democratischen Deutschland ihre verschimmelte Idee eines erblichen deutschen Kaisers aufdringen"
Kreidelithographie, Mannheim, Reiss-Museum. Aus der Ausstellung "Mit Zorn und Eifer", Kat.- Nr. 121

   

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Frage der Kaiserwürde

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