Baden 1789 bis 1918 - Land und Leute


Konstituierend für das Land:

Die Urkunde der landständischen Verfassung von 1818.
Karlsruhe, C.F. Müller, 1819

Im Vordergrund karikaturistische Musikerfiguren aus der Werkstatt Anton Sohns, Zizenhausen

Die Verfassung von 1818 war das neue Bindeglied, das allen Landesteilen die Identifikation mit dem badischen Staat ermöglichte. Sie beschränkte zwar - entsprechend der Zeit - die Rechte des Parlaments, gab ihm aber sehr weitgehende Diskussionsmöglichkeiten.

 

   

Thema Geschichte:

Kaspar Hauser
- eine Legende und die Krise des Staates
   

im Detail:

Musikerfiguren
   

in Surfin Süden:

Verfassung von 1818 - Titelblatt
Ständehaus in Karlsruhe


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